„Familienarbeitszeit“ – ein Problem für den Arbeitsmarkt

Eltern sollen sich nach dem Willen der Großen Koalition die Kinderbetreuung teilen, „Familienarbeitszeit“ nannte das das SPD – Wahlprogramm. Ziel ist der Ausbau der Teilzeitarbeit. Nach Koalitionsvertrag soll der Arbeitnehmer, der wegen der Kinderbetreuung von Vollzeit auf Teilzeit wechselt, die Möglichkeit bekommen, seine Stunden später wieder aufzustocken. Ferner soll es beim Elterngeld einen Zuschlag geben, wenn die Eltern ihre Arbeitszeit reduzieren.

Auch für diese Initiative gilt der generelle Grundsatz: Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. Ich erinnere daran, dass erst vor kurzem aus dem Bundesfamilienministerium ein ähnlicher Vorschlag gekommen ist: Um die Lage von pflegenden Angehörigen zu erleichtern sollen danach Arbeitnehmer für die Dauer von zwei Jahren die Möglichkeit erhalten, halbtags zu arbeiten und nach Ablauf von zwei Jahren wieder in eine Vollzeitbeschäftigung zurückzukehren.

Dies reiht sich ein in eine Reihe ähnlicher geplanter Massnahmen bis zu Gesetzen der letzten Regierung, die Betreuung von Kleinkindern zuhause zu fördern.

Insgesamt verteuern die meisten solcher Maßnahmen die Arbeitskosten und führen zum Verlust von Arbeitsplätzen. Sie sind aber auch gesellschaftspolitisch, familienpolitisch und arbeitsmarktpolitisch falsch. Wegen der demographischen Schrumpfung müssen wir künftig mehr arbeiten, nicht weniger. Der Fachkräftemangel erfordert die Mobilisierung gerade der Frauenerwerbsbeteiligung. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sollte durch den Ausbau des Kinderbetreuungssektors gesichert werden, sowie durch den Abbau von Anreizen zuhause zu bleiben, wie dem Ehegattensplitting. Die Stärkung der Vollzeitbeschäftigung von Frauen stärkt auch die Aufgabe, die Lohndifferenzen zwischen den Geschlechtern abzubauen. Es hilft auch den Kindern kaum, wenn sie einmal während der Arbeitswoche „von Papa betreut“ werden.  Eine ordentliche professionelle Kinderbetreuung hilft Kindern generell mehr und schafft Arbeitsplätze.

Ich warne deshalb vor immer neuen derartigen Eingriffen in den Arbeitsmarkt.
Insbesondere für mittelständische Betriebe, die immerhin mehr als 70 Prozent aller Jobs in Deutschland bereitstellen, sind solche Vorschläge als bindende Verpflichtung kaum praktikabel.

Mehr Flexibilität ja, mehr Familienfreundlichkeit ja – aber auf freiwilliger Basis.

Der bessere Weg ist aus meiner Sicht,  Firmen zu bewegen, mehr in die Betreuung der  Kleinkinder von Betriebsangehörigen zu investieren. Sei es als Zuschuss zum Kita-Besuch, sei es durch eigene Krippenplätze. Diese Ausbaustrategie  sollte Priorität haben. Und in einer Zeit wachsender Verknappung von Fachkräften sollten wir alles tun, deren Potenziale zu hundert Prozent auszuschöpfen. Schon heute hat Deutschland eine zu hohe Teilzeitquote. Die Politik ist gut beraten, hier nicht noch zusätzliche Anreize zu schaffen.

Mehr zur Thematik s. den Artikel von Dietmar Neuerer in Handelsblatt – online.

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Die falschen Hoffnungen auf den Mindestlohn

Die neue deutsche Bundesregierung plant die schrittweise Einführung eines flächendeckenden Mindeststundenlohnes von 8,50 Euro. Das ist mutig, denn damit setzt sich Deutschland in die Spitzengruppe der weltweiten Mindestlohnregelungen. Nach einer Simulation mit den Daten des Sozio-oekonomischen Panels betrifft dies unter den beschäftigten Arbeitern und Angestellten Deutschlands 4,5 Millionen Menschen oder 15 Prozent. Dabei wird auch die große Mehrheit der jungen Deutschen unter 25 Jahren erfasst. In Europa hat nur noch Frankreich mit 9,43 Euro einen höheren Mindestlohn. Dafür gab es Ende 2012 dort eine Jugendarbeitslosigkeit von knapp 26 Prozent.

Der Anpassungsbedarf auf den Märkten wird also erheblich sein. Viele Sektoren haben Flächentarifverträge, die unterhalb des geplanten Mindestlohns abgeschlossen sind. Darüber hinaus ist die Einkommenssicherung in Deutschland komplex: Das Grundgesetz verbietet Armut, sodass Niedriglohnbezieher durch staatliche Subventionierung „aufstocken“ können. Neben den Tariflöhnen gibt es ferner eine staatliche Grundsicherung auch ohne Arbeit in Form von „Hartz IV“. Da Deutschland bisher keine flächendeckenden Mindestlöhne kennt, ist die massive Einführung deshalb Neuland, das der Forschung immerhin reichlich Anschauungsmaterial für neuen Studien liefern wird.

International lösen die deutschen Pläne großes Erstaunen aus. Richtig, viele Länder haben einen Mindestlohn. Allerdings auf einem viel niedrigerem Niveau, auf dem er weniger Schaden anrichten kann. In den USA liegt er bei 7,25 Dollar, also bei gut 5 Euro. Allerdings fallen nur weniger als 3 Prozent aller amerikanischen Arbeitnehmer unter diese Regelung. Einige, die wie Paul Krugman gerade wieder die Steigerung der Mindestlöhne zur Konjunkturstimulierung in den USA empfehlen, werden einen allgemeinen deutschen Mindestlohn zur Kräftigung der Massenkaufkraft für gut befinden. Dann wäre dies der deutsche Beitrag zur Stärkung der nationalen Binnenkonjunktur, der über steigende Importe auch den großen Exportüberschuss abbaut und so die Kritik am deutschen Exportwunder verstummen lassen könnte.

Wahrscheinlicher ist jedoch, dass dadurch ein Großteil der Jobs im Niedriglohnbereich, die in den letzten Jahren entstanden sind, langfristig wieder verschwindet. Die Flexibilität des deutschen Arbeitsmarktes, die geringfügige Beschäftigung signalisiert, könnte so wieder eingeschränkt werden. Und Jobverluste müssen nicht primär unter denen entstehen, die im neuen Mindestlohnbereich arbeiten. Es könnte auch gering qualifizierte Vollzeitbeschäftigte mit einer Entlohnung über dem Mindestlohn treffen, die wegen sinkender Nachfrage entlassen werden, wenn die Unternehmen die Kostensteigerungen auf die Produktpreise überwälzen, was sie versuchen werden.

Niedriglohnbezieher sind in Deutschland nicht typischerweise gering qualifiziert, sie leben überwiegend nicht allein von diesem geringen Einkommen, noch gehören sie typischerweise zu von Armut bedrohten Haushalten. Das ist ein anderer Trugschluss der Mindestlohnbewegung: Mindestlöhne sind kein gutes Umverteilungsinstrument. So haben Studien ergeben, dass die Einführung des Mindestlohns in Deutschland die Einkommensverteilung der Haushalte kaum „gerechter“ machen wird.

Da nicht primär einkommensschwache Haushalte profitieren, wird es den erhofften Konsumschub kaum geben, also auch keine Stärkung der Importe. Der Mindestlohn stärkt auch nicht die Gewerkschaften, die langfristig die Anreize verlieren, sich ohne Staatseinfluss für die Arbeitnehmer zu engagieren. Somit bleibt nur das trügerische gute Gefühl der Akteure, etwas für die Gerechtigkeit getan zu haben.

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Der deutsche Arbeitsmarkt braucht flexible Jobs

Deutschland wird derzeit zu Recht international wegen seiner erfolgreichen Arbeitsmarktentwicklung gelobt. Es arbeiten mehr Menschen als je zuvor. Auch die Problemgruppen haben ihren fairen Anteil an dieser Entwicklung. Viele flexible, aber auch viele gute Jobs sind entstanden. Dabei hatten wir uns im Zuge der Hartz-Arbeitsmarktreformen einer wesentlichen Lockerung des Kündigungsschutzes verweigert, anders als in vielen Partnerländern der Europäischen Union (EU). Deutschland ist einen eigenen Weg gegangen, die notwendige Flexibilisierung von Jobs zu erreichen.

Dänemark und Holland hatten angesichts der globalen Flexibilisierungsnotwendigkeiten in den 1990er Jahren als erstes eine Politik begründet, die einen geringen Kündigungsschutz mit kurzfristig großzügiger Arbeitslosigkeitsunterstützung und einer aktiven Eingliederungsförderung verbanden. Unter dem Begriff “Flexicurity” fand das Konzept 2000 Eingang als Modell in die Europäische Sozialcharta. Es ist als Ziel festgeschrieben, um zahlreichere und bessere Arbeitsplätze zu schaffen und den sozialen Zusammenhalt durch gute Beschäftigung zu unterstützen.

Deutschland hat dieses Modell erfolgreich eigenständig interpretiert, hat viele Formen der unternehmensinternen Flexibilität gefunden. Aus den derzeitigen Koalitionsverhandlungen droht diesem Erfolgskurs nun allerdings Ärger. Die Verhandlungspartner schicken sich an, wichtige Flexibilisierungselemente des deutschen Arbeitsmarktes einzuschränken. So wird u.a. diskutiert, die sachgrundlos befristete Beschäftigung abzuschaffen. Zeitarbeiter sollen gesetzlich verpflichtend Tarifvertragsarbeitnehmern gleich gestellt werden.

Letztes Jahr waren 2,7 Millionen befristet beschäftigt, also knapp 10 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Etwa 50 Prozent davon sind sachgrundlos befristet. Knapp 40 Prozent erhalten derzeit danach einen unbefristeten Vertrag. Ohne Angaben von Gründen können Mitarbeiter bis zu 2 Jahren befristet werden. Bei Abschaffung bleibt als Alternative die unbegrenzt mögliche sachbegründete Beschäftigung, etwa in einem Projektzusammenhang. Sie ist aber mit erheblichen Rechtsunsicherheiten für Unternehmen und Arbeitnehmer behaftet. Die sachgrundlose, sozialere Variante der Befristung ist aber ein pragmatisches Instrument, das kostengünstig und rasch Verträge schliessen läßt. Sachbegründung schafft unnötige Bürokratie und verhindert im Zweifel die Einstellung.

Nur 3 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten sind in Zeitarbeit tätig. Die Branche ist in Deutschland international gesehen eher zu klein aufgestellt. Denn Zeitarbeit bietet einerseits dauerhafte und vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten und ermöglicht den Unternehmen die Realisierung unsicherer Produktion, also die Erfüllung unklarer und schwankender Nachfrage von Kunden. Eine wesentliche Brückenfunktion zu einer regulären Beschäftigung außerhalb der Zeitarbeitsbranche läßt sich allerdings nicht nachweisen. Zeitarbeiter erhalten vergleichbar ca. 15 Prozent niedrigere Löhne, die nicht durch individuelle Faktoren erklärt werden können. Werden die Löhne gleichgestellt, werden viele Zeitarbeiter wieder das, was sie zuvor waren: arbeitslos. Auch behindert dies die weitere Entwicklung der Branche, in derem Zuge die Löhne steigen könnten.

Sollten diese Pläne umgesetzt werden, dann sind hunderttausende Arbeitspätze bereits kurzfristig in Gefahr. Durch die fehlende Produktion werden weitere Arbeitsplätze entfallen. Und der deutsche Arbeitsmarkt befindet sich auf dem Wege zurück in die Vergangenheit, nicht der 1960er Jahre der Vollbeschäftigung, sondern an das Ende der 1990er, wo uns der “Economist” angesichts der Dauerarbeitslosigkeit zum “kranken Mann Europas” deklarierte. Sollte das Realität werden, dann wird die Diskussion um eine allgemeine Lockerung des Kündigungsschutzes wieder einsetzen.

Dieser Artikel ist auch unter dem Titel “Schwarz-Rot gefährdet hunderttausende Jobs “ am 16. 11. 2013, S. 8, im Berliner “Tagespiegel” erschienen. (IZA Newsroom).
 

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Der Mindestlohn ist die Axt am Reformmodell Deutschland

Meine detaillierte Analyse dazu.

Der deutsche Arbeitsmarkt eilt von Erfolg zu Erfolg. Die Arbeitslosigkeit in Deutschland liegt nur noch bei 2,8 Milllionen; die Beschäftigung ist jetzt, auch durch Zuwanderung, auf ein Rekordniveau von 42 Millionen angestiegen. Noch nie waren bei uns so viele Menschen erwerbstätig. Und das, obwohl seit dem Ende der Hartz – Reformen des Arbeitsmarktes zwei deutsche Bundesregierungen nichts mehr wesentliches getan haben, um den deutschen Arbeitsmarkt voran zu bringen.

Um den Erdball herum wird die tolle Arbeitsmarktlage bewundert und hinterfragt. Bei Vorträgen und Diskussionsveranstaltungen u.a. in Schweden, der USA, Australien, Neuseeland, China, zuletzt in Paris/Frankreich, Atlanta/USA und Oslo/Norwegen ist das Interesse gross, vom deutschen Erfolg zu lernen. Wird er andauern?

Das ist keinesfalls gesichert. Wir tun nicht das, was nötig wäre, um die Dauerarbeitslosigkeit zu senken, die nicht genügend fällt. Hier haben wir eine Aufgabe, Vollbeschäftigung muss weiter unser Ziel sein. Und wir sind überhaupt nicht auf die kommenden demographischen Verwerfungen vorbereitet, die Schrumpfung unserer Bevölkerung und die Alterung im Arbeitsmarkt.

Die derzeitigen Koalitionsverhandlungen signalisieren, dass die neue Bundesregierung einen flächendeckenden Mindestlohn einführen wird. Dies würde das Ziel der Vollbeschäftigung verraten. Der Mindestlohn ist die Axt am Reformmodell Deutschland. Er ist ein Akt der Selbstbefriedigung und dient keinem der gutgemeinten Ziele, die er vorgibt. U.a. der “Spiegel” und die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” haben über meine Einschätzung berichtet.

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Der Mindestlohn ist eine Mogelpackung

Der „SPIEGEL“ schreibt in einer Vorabmeldung am Sonntag, 27.10.2013 – 08:08 Uhr für seine Printausgabe:

Arbeitsmarktexperte befürchtet Jobverlust bei flächendeckendem Mindestlohn

Der Arbeitsmarktforscher Klaus F. Zimmermann warnt Union und SPD vor der Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns. “Solche Vereinbarungen sind die Axt am Reformmodell Deutschland. Sie signalisieren den Verzicht auf eine Vollbeschäftigungsstrategie”, sagt der Direktor des renommierten Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) in Bonn. Bedenklich sei dabei nicht nur ein politisch bestimmter Mindestlohn von 8,50 Euro, wie er derzeit in den Koalitionsverhandlungen diskutiert wird, sondern auch eine Lohnuntergrenze generell. Dies sei ein ineffizientes Umverteilungsinstrument und brächte “trotz hoher Kosten nicht viel mehr an wirtschaftlicher Gleichheit”, kritisiert Zimmermann. Menschen mit Problemen auf dem Arbeitsmarkt, wie etwa zu geringer Qualifikation oder langer Arbeitslosigkeit, könnten starre Mindestlöhne sogar eher schaden. “Deren Vermittlung wird dann noch schwieriger”, sagt der Ökonom. Die meisten Unternehmen würden die zusätzlichen Kosten ohnehin durch Entlassungen auffangen oder auf die Preise ihrer Produkte schlagen. “Dadurch besteht die Gefahr von steigender Arbeitslosigkeit in Wirtschaftsbereichen auch außerhalb des Mindestlohnsektors”, warnt Zimmermann. Das IZA ist mit rund 1300 Wissenschaftlern weltweit das größte Forschungsnetzwerk der Ökonomie.

Für ein vertiefendes Forschungspapier siehe:

  • Pierre Cahuc,  Stéphane Carcillo, Ulf Rinne und Klaus F. Zimmermann, Youth Unemployment in Old Europe: The Polar Cases of France and Germany, IZA Discussion Paper Nr. 7490, revidierte Fassung erscheint in: IZA Journal of European Labor Studies, 2013

Für eine ausführliche Analyse siehe.

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Migration Research: Journal, Handbook, Network, Prize

In addition to a wide range of projects, IZA has been making significant progress in its migration activities. What follows is a brief report on just a few highlights so far.

The IZA Journal of Migration  is currently receiving the largest attention from the economics profession in terms of submitted and published papers and access among the 5 new IZA Journals published by IZA, the Institute for the Study of Labor , in cooperation with the renowned international publisher Springer Verlag. Amelie Constant  (George Washington University, Temple University and IZA) and Denis Fougere (CNRS) as Editors and Corrado Giulietti (IZA) as Managing Editor are responsible for this remarkable success in short time; they are supported by an excellent team of 10 Associated Editors who are all leaders of the field. The IZA Journal of Migration has already cooperated with other prestigious academic journals like the Journal of Human Capital in joint events. The innovative contributions published in the IZA Journal of Migration can be followed through this page.

The International Handbook on the Economics of Migration  edited by Amelie Constant (George Washington University and Temple University, and IZA) and Klaus F. Zimmermann (IZA and Bonn University). Just published by the renowned international publisher Edward Elgar, the handbook was already acclaimed by leading economic scholars and presented at prestigious events and briefings hosted at the Academy of Science Warsaw; Temple University, Philadelphia/USA; Georgia State University, Atlanta/USA, Eugenides Foundation Athens Greece; IZA Reform Workshop with the EU Commission Brussels; IZA Policy Fellow Meeting, Berlin. There will be special book presentations at the end of October 2013 at CASS, Academy of Sciences, Beijing, China, and in November 2013 at Brookings Institute, Washington DC/USA.

The IZA Migration Network headed by Amelie Constant (George Washington University and Temple University, and IZA) had organized this year its very successful conference with the support of Hebrew University in Jerusalem. Leading scholars of migration discussed the relationship between migration and human capital in a workshop under the leadership of Isaac Ehrlich (University at Buffalo, SUNY and IZA), Corrado Giulietti, Research Director of IZA, and Klaus F. Zimmermann (IZA and Bonn University), also Director of IZA.

The Luxembourg-based EIB Institute of the European Investment Bank awarded IZA Director Klaus F. Zimmermann with the first European EIB Prize for excellence in social and economic research and its implementation and diffusion. According to the prize committee chaired by Nobel laureate Christopher Pissarides (London School of Economics), Zimmermann’s outstanding research on migration and labor market issues has “led to a better understanding of the forces at work in Europe and of suitable policy prescriptions.”

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IZA „arbeitgebernah“? VDI nachrichten ziehen zurück

Mit dem trotzigen Titel “Grüner Arbeitsmarkt wächst weiter” berichteten die „arbeitgebernahen“ VDI nachrichten, die sich gerne auch mal „links-progressiv“ geben, am 30. 8. 2013 auf S. 1 über einen wissenschaftlichen Beitrag des IZA

Green Jobs: Erlebt Deutschland sein grünes Beschäftigungswunder?

Dabei werden aus dem „Wissenschaftsladen“ Bonn abgefragte Wertungen der Analyse („unsachlich, polemisch, aufbauschend, falsch interpretiert“ etc.) übernommen, ohne mit dem Autor des IZA – Beitrags Kontakt aufzunehmen und ihm Gelegenheit zu geben, zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen. Das wäre saubere journalistische Praxis gewesen. Die Kritik richtete sich dann auch an das „arbeitgebernahe Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA)“ (Originalton VDI nachrichten).

Was man als kleine Regionalposse abtun kann, hat aber einen ernsten Hintergrund. Die Behauptung, das IZA sei arbeitgebernah, unterstellt interessengeleitete Arbeit – für ein unabhängiges Forschungsinstitut ein ungeheuerlicher Vorwurf.

Nun ist das IZA ein unabhängiges und gemeinnütziges Forschungsinstitut. Seine Unabhängigkeit ist satzungsrechtlich festgelegt und wurde bereits in mehreren presserechtlichen Verfahren auch gerichtlich bestätigt. Es ist weder, wie gerne behauptet, „gewerkschaftsnah“, „wirtschaftsnah“, „neoliberal“ und auch keine „Lobbygruppe“. Wie auch, ist es doch das größte ökonomische Netzwerk in der Welt aus akademischen Forschern, die der wissenschaftlichen Wahrheit verpflichtet sind.

Auf Nachfrage haben jetzt die VDI nachrichten erklärt, dies „zur Kenntnis genommen“ zu haben.

Für weitere Hintergrundinformationen vgl. auch die Blogs:

IZA darf nicht als Lobbygruppe bezeichnet werden

Landgericht Hamburg: IZA keine „Lobbygruppe“

Der „Stern“ ignoriert unabhängige Forschung und Politikberatung am IZA

Ist das IZA “gewerkschaftsnah” oder “neoliberal”?

FAZ korrigiert unrichtige Berichterstattung

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Berliner Morgenpost unterschreibt Unterlassungsverpflichtungserklärung

Unter dem Titel “Berliner DIW berät wieder die Bundesregierung” schrieb die Berliner Morgenpost am 27. 5. 2013:

“Das DIW hat damit das schwere Erbe des ehemaligen Präsidenten Klaus Zimmermann abgestreift. Gegen Zimmermann waren unter anderem von Landesrechnungshof Berlin im Jahr 2009 schwere Vorwürfe erhoben worden. Dabei ging es um die unsachgemäße Verwendung von öffentlichen Mitteln – das DIW wird im Wesentlichen vom Bund und dem Land Berlin finanziert. Unter anderem gab es Ungereimtheiten mit dem US-Ableger des DIW in Washington. Staatsanwälte ermittelten wegen Untreue.”

Ungeheuerlich: Wurden doch die Vorwürfe längst ausgeräumt und widerlegt. Es gab keine Ungereimtheiten in Washington. Das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren wurde bereits vor Jahresfrist nach § 170, Abs 2 StPO eingestellt und hätte gar nicht erwähnt werden dürfen. Bereits zuvor waren gegen andere Medienorgane im Zusammenhang mit solchen Behauptungen Rechtstitel erzielt worden.

Die Ullstein GmbH hat deshalb inzwischen für die Berliner Morgenpost eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben, in der strafbewehrt zugesichert wird, solche Behauptungen nicht mehr zu wiederholen.

Für weitere Hintergrundinformationen vgl. auch die Blogs:

Bauchlandung des Landesrechnungshofes Berlin

DIW DC erfolgreich

Vorwürfe haltlos – Staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen DIW-Präsidenten Zimmermann eingestellt

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IZA darf nicht als Lobbygruppe bezeichnet werden

Das Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA), Bonn, darf nicht als “Lobbygruppe” bezeichnet werden.  Eine entsprechende Berichterstattung des STERN hat das Landgericht Hamburg verboten (Az.: 324 O 704/12). Der Verlag Gruner und Jahr hat das Verbot inzwischen als endgültige Regelung anerkannt und die Kosten des Verfahrens übernommen. “Die Anerkennung durch die STERN-Redaktion zeigt, dass es sich beim IZA um eine wissenschaftlich unabhängige sowie international anerkannte Forschungseinrichtung handelt.”, sagte Prof. Dr. Klaus F. Zimmermann, der Direktor des IZA.

Ein Lobbyist vertritt gegenüber der Politik Interessengruppen gegen Geld.  Das IZA ist keine Lobbygruppe, sondern mit seinem weltweiten Netzwerk aus über 1,200 Forschern in mehr als 45 Ländern eine international hoch respektierte wissenschaftliche Einrichtung. Als anerkannte gemeinnützige Einrichtung ist das IZA wirtschaftlich und inhaltlich völlig unabhängig und an keine Weisungen und Aufträge gebunden. Es vertritt niemanden ausser die unabhängige Wissenschaft.

Deshalb stellt die Bezeichnung „Lobbygruppe“ auch eine falsche Tatsachenbehauptung dar.

Für weitere Hintergrundinformationen vgl. auch die Blogs:

Landgericht Hamburg: IZA keine „Lobbygruppe“

Der „Stern“ ignoriert unabhängige Forschung und Politikberatung am IZA

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Bauchlandung des Landesrechnungshofes Berlin

Das DIW hat nach einer  Agenturmeldung für die Jahre 2005 – 2009 insgesamt 685 000 Euro an Zuwendungen an das Land zurückgezahlt.

Tatsächlich konnten die Vorwürfe des Landesrechnungshofes Berlin durch das DIW weitgehend ausgeräumt werden. Nach einer Stellungnahme des DIW treffen die Vorwürfe des Rechnungshofes zu über 90% nicht zu.

Das DIW hat im Zeitraum 2005 – 2009 an Zuwendungen ca. 65 Millionen Euro erhalten. Damit ergibt sich unter den Bedingungen äußerst kritischer Prüfungen eine Beanstandungsquote von 1,05%.

Beanstandungen sind bedauerlich, kommen aber bei jeder öffentlichen Verwaltung vor. Diese geringe Beanstandungsquote kann aber nur als Bauchlandung für den Landesrechnungshof interpretiert werden.

Ferner: „Außerdem wurde dem DIW bescheinigt, dass es inzwischen verstärkt Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vornehme und eine Vielzahl von Dienstleistungen öffentlich ausschreibe.“

Das DIW hat schon immer Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vorgenommen und eine Vielzahl von Dienstleistungen öffentlich ausgeschrieben.

Der Landesrechnungshof  hatte im Jahre 2009 zunächst 7 Millionen und im Jahr  2010 dann nur  noch 5 Millionen der Fördergelder für den Zeitraum 2005 – 2008 beanstandet.

Übrig bleibt eine im Vergleich dazu geringe Summe, die im übrigen nicht auf die originäre Prüfung des Landesrechnungshofs, sondern auf die – üblicherweise regelmäßig vom Land durchzuführenden – Zuwendungsprüfung zurückzuführen ist. Zu dieser üblichen Prüfung musste das Land Berlin durch den Landesrechnungshof erst angehalten werden. Der nun vom Land geprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2005 bis 2009.

Es zeigt sich, dass die erfolgte Skandalisierung der früheren gänzlich überhöhten Beanstandungen des Landesrechnungshofs unberechtigt waren.

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