2015 eines der erfolgreichsten Jahre für das IZA

iza2015Das Jahr 2015 zählt zu den erfolgreichsten in der Geschichte des IZA. In Forschung, Politikberatung, Medienpräsenz, weltweitem wissenschaftlichen Austausch und Technologieentwicklung konnten wir als lokales Institut und global tätiges Forschungsnetzwerk große Fortschritte erzielen. Das IZA verfügt über das weltweit größte Netzwerk der Wirtschaftswissenschaften, dessen Mitglieder auch 2015 wesentlich zum Erfolg des IZA beigetragen haben.

Unsere Leistungen finden national wie international in Wissenschaft und Wirtschaft, Gesellschaft und Politik viel Beachtung und Anerkennung. Für uns ist diese Reputation, die sich auch in markanten Positionen des IZA in wichtigen Forschungsrankings widerspiegelt, zugleich Ansporn für die Zukunft.

Das übergeordnete Ziel aller Aktivitäten und Initiativen des IZA bleibt auch künftig die Erarbeitung praktikabler Gestaltungsvorschläge für die Zukunft der internationalen Arbeitsmärkte. Als weltweit operierender Think Tank bieten wir auf der Basis umfassender Forschung Entscheidungsträgern wissenschaftlich fundierte Beratungsleistungen an und stellen unsere Forschungsresultate zur Verfügung. Akademische Exzellenz und Integrität sind dabei unsere obersten Prinzipien und zugleich die Grundvoraussetzung für die anerkannte Rolle des IZA als Ort der Kommunikation zwischen Wissenschaft und Praxis.

Politikberatung auf Grundlage unabhängiger Forschung

Als Kern unseres Erfolgs sehen wir die Kombination aus Forschung und evidenzbasierter Politikberatung, die wir aus unabhängiger und unparteiischer Position anbieten. Das IZA-Netzwerk bietet eine leistungsstarke Plattform für hochwertige, politikorientierte Forschung und ihre weltweite Verbreitung.

Mit Ausnahme von Verlagsveröffentlichungen stellt das IZA alle eigenen Forschungsarbeiten und Politikempfehlungen uneingeschränkt und kostenlos auf seiner Homepage zur Verfügung. In den erfolgreichen Schriftenreihen des IZA erscheinen zudem fast täglich aktuelle Forschungsresultate des IZA-Netzwerks.

Zu den Tätigkeiten des IZA im Verlauf des Jahres 2015 zählen unter anderem:

Einen grafisch aufbereiteten Kurzüberblick über die Aktivitäten des IZA im Jahr 2015 finden Sie hier (PDF).

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Successful year for IZA in research and policy advice

iza2015In 2015, IZA has achieved substantial progress in research, policy advice, media presence, scientific communication, and technology. In fact, the past year can be considered one of the most successful years of the institute. IZA’s work is well respected and highly reputed in the research and policy communities in Germany and globally.

IZA’s overriding aim is to find sustainable solutions for the problems in today’s labor markets and to actively shape tomorrow’s labor economics. As an economic research institute, IZA coordinates the largest worldwide network of economists focusing on the scientific analysis of national and international labor markets. Much of our success is owed to this network of IZA fellows and affiliates.

As a think tank, IZA also provides scientifically founded advice to decision makers. Academic excellence and integrity, both among local staff and network members, is a prerequisite to realizing IZA’s vision as a place of communication between academic science and political practice.

Policy advice based on independent research

At the core of IZA’s success is the systematic combination of research and evidence-based policy advice, nationally and globally, from an independent and non-partisan position. The IZA network is the platform for policy-oriented frontier research and its dissemination in labor economics.

These are some selected achievements in 2015:

Read more in a brief IZA 2015 Report (PDF).

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Arbeit hat Zukunft – Wie sich die Gewerkschaften den neuen Herausforderungen stellen

arbeitderzukunftBuchbesprechung:
Reiner Hoffmann/Claudia Bogedan (Hrsg.), Arbeit der Zukunft: Möglichkeiten nutzen – Grenzen setzen, Frankfurt/New York (Campus) 2015

von IZA-Direktor Klaus F. Zimmermann

Die Gewerkschaften stehen in der modernen Arbeitswelt vor großen Herausforderungen. Kaum sind die mit dem Schlagwort der „Flexibilisierung“ verknüpften Veränderungen so recht bewältigt, tritt mit der „Digitalisierung“ ein neuer Wandel ein, dessen Ausmaß sich gerade erst abzuzeichnen beginnt. Für die gesamte Arbeitswelt ist es wichtig, wie die Gewerkschaften ihre Rolle in der konstruktiven Begleitung und Gestaltung der anstehenden Veränderungsprozesse interpretieren.

Neue Rationalisierungsschübe, neue Berufsbilder, neue Qualifikationsanforderungen, aber auch neue Möglichkeiten zur Wahl von Arbeitszeit und Arbeitsort werden die Folge der „Industrie 4.0“ sein. Auch Berufsfelder, die heute noch zu guten Teilen ohne anspruchsvolle technische Unterstützung auskommen, werden von der Digitalisierung unweigerlich erfasst werden. Das „lebenslange Lernen“ wird für uns alle vom Schlagwort zur Realität werden.

Pessimisten argwöhnen nun, die „Entgrenzung“ und die technisch mögliche Allgegenwart der Arbeit berge vor allem Risiken mit Blick auf (Selbst-)Ausbeutung und Überlastung. Dagegen verweisen Optimisten auf die Chancen, mit Hilfe der Technologie dem Menschheitstraum einer flexibel auf die individuellen Bedürfnisse orientierten Arbeitswelt näher zu kommen.

Gewerkschaften haben die Zeichen der Zeit erkannt

Wenn Fachkräfte aufgrund der demografischen Umwälzungen zum knappen Gut werden und zugleich viele hunderttausend Flüchtlinge ins Land kommen, macht das eine umsichtige Bildungs-, aber auch eine planvolle Migrations- und Integrationspolitik sowie Konzepte für mehr soziale Chancengleichheit notwendiger denn je.

Die Gewerkschaften stehen am Scheideweg: In der unübersichtlicher werdenden Arbeitswelt fällt weder die allgemeingültige Vertretung von diversifizierten Arbeitnehmerinteressen noch die Gewinnung neuer Mitglieder leicht. Virtuelle soziale Netzwerke könnten sich zu einer ernstzunehmenden Konkurrenz als Partner virtueller Belegschaften entwickeln. Zugleich sorgen einige Gewerkschaften durch ihre kleinteilige Spartenorganisation häufig genug selbst dafür, dass übergeordnete Strategien auf dem Altar partikularer Interessen geopfert werden.

Vor diesem Hintergrund lotet ein von DGB-Chef Reiner Hoffmann und Claudia Bogedan (Hans-Böckler-Stiftung) herausgegebenes Buch die „Arbeit der Zukunft“ aus. Der Titel ist durchaus doppelsinnig zu deuten, geht es doch nicht nur um die Arbeitswelt im engeren Sinne, sondern um die konkreten Aufgabenstellungen der Gewerkschaften. Der Band bietet in insgesamt 28 thematisch breit gefächerten Beiträgen keineswegs nur bekannte gewerkschaftsnahe Positionen an, sondern vermittelt, dass verstanden wurde, wie viel Arbeit in der Tat auf die Gewerkschaften zukommt. Deutlich wird, dass der Deutsche Gewerkschaftsbund die Zeichen der Zeit offenbar erkannt hat und bereit scheint, alte gewerkschaftliche Denkmuster zu verlassen, die sich ebenso überlebt haben wie rituelle Denkschablonen auf Seiten von Arbeitgeberverbänden.

Neue Arbeitsformen erfordern Umdenken

Man mag mit Hoffmann, der sein Credo zur Zukunft der Arbeit an den Anfang des Bandes stellt, darüber streiten, ob es Sache deutscher Gewerkschaften sein sollte oder nicht doch eine Überforderung darstellt, in aller Welt für „gute Arbeit“ und gegen Ausbeutung zu streiten. Das eigentliche gewerkschaftliche Kerngeschäft, das doch primär in der Sicherung angemessener Arbeitsbedingungen und sozialer Sicherung in Deutschland und Europa bestehen müsste, wird jedenfalls in nächster Zeit schwierig genug. Hoffmanns Thesen zur Gestaltung der technologischen Arbeitswelt, zur Versöhnung von Ökologie und Ökonomie, zum Stellenwert von Mobilität und Migration sowie zur weiteren Flexibilisierung im Sinne von mehr (Lebens-)Arbeitszeitsouveränität der Beschäftigten lassen dessen ungeachtet erkennen, dass das neue Denken in den Gewerkschaften angekommen ist. „Moderne Maschinenstürmerei hilft niemandem“, macht Hoffmann deutlich und schreibt damit den Skeptikern in den eigenen Reihen ins Pflichtenheft, den Wandel konstruktiv mitzugestalten und beispielsweise auch das so genannte „Crowdworking“ als neue Form internetbasierter Kooperation von Arbeitnehmer-Selbstständigen nicht zu verteufeln.

Wirtschaftsinformatiker der Universität Kassel um Jan Marco Leimeister analysieren genau dieses Format eines internetbasierten Arbeitsmodells der Zukunft. Mit dem virtuellen Zusammenschluss von Einzelanbietern zu einer Online-Plattform bieten sich nicht zuletzt auch neue Chancen für besonders schlanke Firmenneugründungen, die diese Angebote konsequent nutzen, um Qualitäts-, Geschwindigkeits- und Kostenvorteile im Wettbewerb zu erzielen. Die Autoren weisen aber auch nüchtern auf die Probleme von Crowdworkern etwa hinsichtlich der Verwischung von Arbeits- und Freizeit und der ungelösten „Interessenvertretung im Netz“ hin.

Ausbildung, Arbeitszeiten und Erwerbsbiografien im Wandel

Sabine Pfeiffer (Universität Hohenheim) charakterisiert den wichtigen Beitrag des dualen Ausbildungssystems zur Innovationsfähigkeit Deutschlands und sieht den Trend zur Akademisierung kritisch. Erst durch das Zusammenwirken von Akademikern und praktisch ausgebildeten Fachkräften könnten relevante Innovationen in ausreichendem Maße entstehen. Die Zukunftsfestigkeit des dualen Systems zeige sich in dessen modularer Erweiterbarkeit beispielsweise um duale Hoch- der Fachhochschulkurse, aber auch in der unter maßgeblicher Mitwirkung der Gewerkschaften verhandelbaren Lerninhalte.

Mehrere Buchbeiträge hinterfragen die Möglichkeiten einer innovativen Arbeitszeitpolitik (Hartmut Seifert, Hans-Böckler-Stiftung), skizzieren – sehr lesenswert – die Notwendigkeit einer an immer stärker diversifizierten Lebensläufen orientierten Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik (Christina Klenner und Karin Schulze Buschoff, Hans-Böckler-Stiftung) oder plädieren für eine „Neuordnung von Arbeit und Leben“ (Kerstin Jürgens, Universität Kassel) im Sinne „atmender Lebensverläufe“ in einem familien- und pflegefreundlichen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umfeld (Karin Jurczyk, Deutsches Jugendinstitut).

Aus einem facettenreichen, gelegentlich zu Widerspruch reizenden Sammelband sind ferner die Beiträge von Herbert Brücker (IAB) zum Stellenwert von Migration und Integration sowie von Ulrich Walwei (IAB) zur Frage „Was ist heute normal an Arbeit?“ hervorzuheben.

Zu den Möglichkeiten, die Beschäftigten an den Produktivitätszuwächsen durch immer intelligentere Maschinen auch durch Kapitalbeteiligungen partizipieren zu lassen, schweigt sich das Buch interessanterweise aus. Dennoch: Eine klare Leseempfehlung für Leser, die einen differenzierten Blick auf die Arbeit der Zukunft nicht scheuen.

***

Eine leicht gekürzte Fassung dieser Buchbesprechung erschien am 12. Oktober 2015 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Bildquelle: Campus-Verlag
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Wider die Ungleichheit: Tony Atkinson gewinnt EIB-Preis 2015

eibprizeIZA News teilt mit:

Mit Sir Anthony B. Atkinson (Nuffield College, Oxford) erhält einer der weltweit führenden Experten auf dem Gebiet der ökonomischen und sozialen Ungleichheit den “Outstanding Contribution Award” des EIB-Instituts der Europäischen Investitionsbank in Luxemburg.

Über mehr als vier Jahrzehnte hat der britische Ökonom die moderne Ungleichheits- und Armutsforschung mitbegründet und – im wahrsten Sinne des Wortes – “maßgeblich” geprägt: Nach ihm ist das “Atkinson-Maß” benannt, mit dem die Einkommens- oder Vermögensungleichheit in einer Gesellschaft berechnet werden kann. “Seine Erkenntnisse haben einen enormen Einfluss nicht nur auf die theoretische Forschung, sondern auch auf die angewandte Wirtschaftspolitik weltweit”, erklärt der Vorsitzende des Preiskomitees, Christopher Pissarides (London School of Economics; Nobel- und IZA-Preisträger).

In seinem aktuellen Buch Inequality – What can be done? argumentiert Atkinson, dass ein hohes Maß an Ungleichheit in der Gesellschaft nicht unausweichlich sei. Eine kluge Wirtschafts- und Sozialpolitik könne Ungleichheiten abbauen, ohne Einbußen bei der wirtschaftlichen Effizienz in Kauf nehmen zu müssen.

“Durch seine exzellente Forschung, die stets den Bezug zum wahren Leben hält, hat Atkinson die globale Debatte um die Bekämpfung von Armut und Ungleichheit entscheidend vorangebracht”, so IZA-Direktor Klaus F. Zimmermann, der 2013 mit dem ersten EIB-Preis ausgezeichnet wurde. Zimmermann gehörte in diesem Jahr der Jury an, um einen Preisträger mit dem Themenfokus “Ungleichheit und Wachstum” zu küren.

Der EIB-Nachwuchspreis 2015 für Ökonomen unter 40 Jahren geht an Benjamin Moll (Princeton University). EIB-Präsident Werner Hoyer wird die Auszeichnungen im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung am 11. November in Luxemburg überreichen.

Lesen Sie mehr:

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Urteil des Landgerichts Hamburg zum Rügemer Prozess (Az.: 324 O 19/14)

Gericht untersagt Lobbyismus-Vorwurf und unzutreffenden Eindruck das IZA informiere nicht über seine private Finanzierung (Vorwurf der „Tarnkappenwissenschaft“) unter Strafandrohung und bewertet weitere Aussagen als reine Meinungsäußerungen, nicht als Tatsachenbehauptungen. Die Beklagten erklären, diese Meinungsäußerungen nicht in gleicher Form wiederholen zu wollen.

Im Gegensatz zum herrschenden Wissenschaftsverständnis und dem Wissenschaftsverständnis des IZA hatten die Beklagten während des Prozesses ausgeführt, dass es in ihrem Verständnis Wissenschaft ohne „jede Interessensbindung oder Interessensverpflichtung“ gar nicht gebe. Eine solche interessensgeleitete Wissenschaft widerspricht jedoch gänzlich den ethischen Prinzipien des IZA.

Das IZA bestehe, so der Vorwurf der Beklagten, aus Tarnkappenwissenschaftlern, die unter dem Mantel der Wissenschaft Interessen der Wirtschaft geheim transportieren, da nicht über die private Finanzierung informiert würde. Dieser absurden und faktenwidrigen Einschätzung war das IZA, das ergebnisoffen und transparent agiert, entschieden entgegengetreten.

Mit Urteil vom 06.02.2015 hat das Landgericht Hamburg es den Beklagten, Herrn Dr. Rügemer und dem Herausgeber des Online-Angebots NRhZ-Online, nun untersagt, in Bezug auf das IZA zu äußern und/oder äußern zu lassen und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, dieses betreibe

– Lobbying und

– durch bestimmte Textpassagen den Eindruck zu erwecken, dass das IZA nicht über seine private Finanzierung informiere.

Damit ist die zentrale Doppel-These der Lobby-Tarnkappenwissenschaftler gerichtlich zurückgewiesen worden. Somit wurde in den genannten zwei Punkten dem IZA vollumfänglich Recht gegeben. Das Gericht hat festgestellt, dass der vermittelte Eindruck “unwahr” ist und “das Unternehmenspersönlichkeitsrecht der Klägerin [verletzt]” wird. Es handele sich um eine “ehrverletzende” Behauptung.

Hinsichtlich der weiteren Aussagen, das IZA bezeichne sich „faktenwidrig als ‚unabhängig‘“ und „von ‚freier Wissenschaft‘ kann hier allerdings beim besten Willen nicht gesprochen werden“, hat das IZA die Klarstellung erwirkt, dass diese Aussagen als Meinungsäußerungen, aber nicht als Tatsachenbehauptungen zu verstehen und deshalb als zulässig zu bewerten sind. Das Gericht hat betont, dass hiermit selbstverständlich keine Aussage darüber getroffen wird, ob das IZA tatsächlich unabhängig ist oder ob seine wissenschaftliche Arbeit frei ist. Fakt ist, dass das IZA keinen Einflüssen Dritter ausgesetzt ist und sich nur der Wissenschaft verpflichtet hat. Der Beklagtenvertreter hatte außerdem vor Gericht klargestellt, dass die Beklagten die streitgegenständlichen Aussagen in dieser Form zukünftig nicht mehr veröffentlichen werden. Sie hätten auch nicht behaupten wollen, dass Gefälligkeitsgutachten erstellt würden oder Vorgaben gefolgt werde.

Des Weiteren wurde die Widerklage der Beklagten durch das Landgericht ebenfalls abgewiesen.

Die Beklagten tragen die Prozesskosten zu 60%, das IZA zu 40%. Die Kostenverteilung ist ein klares Indiz für das Prozessergebnis.

Das Klageverfahren konnte deshalb erstinstanzlich sehr erfolgreich für das IZA abgeschlossen werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Lesen Sie eine vertiefende Analyse des Urteils hier:

Mit Urteil vom 06.02.2015 hat das Landgericht Hamburg es den Beklagten, Herrn Dr. Rügemer und dem Herausgeber des Online-Angebots NRhZ-Online, untersagt, in Bezug auf das IZA zu äußern und/oder äußern zu lassen und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, dieses betreibe Lobbying.

Weiter hat es den Beklagten untersagt, durch bestimmte Textpassagen den Eindruck zu erwecken, dass das IZA nicht über seine private Finanzierung informiere.

Gegenstand des Klageverfahrens waren Äußerungen in einem Artikel mit der Überschrift „Die unterwanderte Demokratie – der Marsch der Lobbyisten durch die Institutionen“, der unter anderem in dem Online-Angebot www.nrhz.de veröffentlicht worden war. In dieser Berichterstattung hieß es unter anderem, das IZA bezeichne sich „faktenwidrig als ‚unabhängig‘“ und „von ‚freier Wissenschaft‘ kann hier allerdings beim besten Willen nicht gesprochen werden.“ Weiter wurde dem IZA durch die Berichterstattung unterstellt, es betreibe Lobbying. Durch bestimmte Textpassagen wurde der Eindruck erweckt, das IZA informiere nicht über seine private Finanzierung. Dieser unzutreffende Eindruck diente im Rahmen der Berichterstattung als vermeintlicher Beleg für die These, das IZA betreibe Tarnkappenwissenschaft.

Das IZA verwehrt sich gegen diese Vorwürfe. Das IZA ist keinen Einflüssen Dritter ausgesetzt und hat sich nur der Wissenschaft verpflichtet. Es führt seine wissenschaftlichen und evidenzbasierten Projekte transparent und ergebnisoffen durch.

In seinem Urteil führt das Landgericht Hamburg hinsichtlich des Lobbyismus-Vorwurfs unter anderem aus:

„Denn der durchschnittliche Leser versteht die Berichterstattung gerade dahingehend, dass Konzerne ihre Interessenvertretung gezielt durch Finanzierung und entsprechende Konstruktion eines Instituts betreiben und dies zu verschleiern suchen […].

Unter Zugrundelegung eines solchen Begriffsverständnisses fehlt es an hinreichenden tatsächlichen Anknüpfungspunkten für die streitgegenständliche Meinungsäußerung. […] Die insoweit beweisbelasteten Beklagten haben eine gezielte Interessenvertretung der Klägerin zugunsten der Deutsche Post-Stiftung, die einen entsprechenden Anknüpfungspunkt für die Meinungsäußerung darstellen könnte, nicht hinreichend dargelegt und unter Beweis gestellt – nach ihrer Rechtsauffassung behaupten sie entsprechendes ja auch nicht.“

Die Beklagten hatten in ihrem Beitrag die These von der Unterwanderung staatlicher Institutionen durch Lobbyisten mit wirtschaftlichen Interessen geltend machen wollen (Tarnkappenwissenschaft). In der Berichterstattung wird das IZA , wie das Gericht zusammenfassend feststellt hat, als einer der vermeintlichen Fälle “identifiziert” in denen “die private Finanzierung der Öffentlichkeit völlig unbekannt” (so die unzutreffende Behauptung der Beklagten) bleibe. Das Landgericht hat diese Darstellung als unwahr und ehrverletzend untersagt. Denn wie das Gericht zutreffend feststellt hat, informiert das IZA u.a. bereits auf der Startseite seines Internetauftritts über seine private Finanzierung im Rahmen des Wissenschaftssponsoring der Deutschen Post-Stiftung.

Der Vorwurf „des unsichtbaren Lobbyings unter staatlichem Siegel“ entbehrt auch deshalb jeder Tatsachengrundlage.

Weiter hat das Landgericht Hamburg deutlich hervorgehoben, dass es sich bei den Begriffen „unabhängig“ und „freie Wissenschaft“ um wertende Angaben handelt, die vom Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet sind. Es handele sich mithin um Meinungsäußerungen und nicht um Tatsachenbehauptungen.

„Die Frage, ob ein Institut unabhängig ist oder die betriebene Wissenschaft als ‚frei‘ zu charakterisieren ist, kann nicht im Wege einer Beweisaufnahme geklärt werden, da die Begriffe subjektiv jeweils geprägt sind. So können keine allgemeingültigen Voraussetzungen hierfür festgelegt werden, bei deren Vorliegen keinesfalls von ‚frei‘ oder ‚unabhängig‘ ausgegangen werden könnte, da die Bewertung bei jedem Einzelnen unterschiedlich ausfallen kann.“

Insoweit hat das Landgericht insbesondere deutlich gemacht, dass es sich bei den streitgegenständlichen Aussagen nicht um Tatsachenfeststellungen handelt:

„Hiermit wird selbstverständlich keine Aussage darüber getroffen, ob die Klägerin tatsächlich unabhängig ist oder ob ihre wissenschaftliche Arbeit frei ist.“

Die Äußerungen „faktenwidrig bezeichnet es sich als ‚unabhängig‘“ und „von ‚freier Wissenschaft‘ kann hier allerdings beim besten Willen nicht gesprochen werden“, sind nach der Bewertung des Landgerichts Hamburg nicht etwa zulässig, weil es sich um zutreffende Tatsachenbehauptungen handeln würde. Die Äußerungen sind als Meinungsäußerungen bewertet und als noch zulässig erachtet worden. Ob die mitgeteilte Meinung richtig oder falsch ist hat das Landgericht nicht entschieden.

Für die Einordnung und Bewertung der Meinungsäußerungen sind nach Auffassung des IZA insbesondere die Klarstellungen der Beklagten zu berücksichtigen.

Der Prozessbevollmächtigte der Beklagten hatte im Prozess klargestellt, die Beklagten hätten mit dem streitgegenständlichen Beitrag nicht zum Ausdruck bringen wollen, dass das IZA Gefälligkeitsgutachten erstattet habe oder Vorgaben folge. Nach Ansicht der Beklagten sei dies in dem Artikel nicht zum Ausdruck gekommen. Der Beklagtenvertreter hatte außerdem klargestellt, dass die Beklagten die streitgegenständlichen Aussagen in dieser Form zukünftig nicht mehr veröffentlichen werden.

Mit diesen Klarstellungen und dem Verbot der Äußerungen, das IZA betreibe Lobbying und informiere nicht über seine private Finanzierung, sind die wesentlichen Ziele des Klageverfahrens erreicht. Das Klageverfahren konnte deshalb erstinstanzlich vor dem Landgericht Hamburg sehr erfolgreich für das IZA abgeschlossen werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

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Deutschpflicht Zuhause für Migranten?

In Deutschland wird jetzt die Forderung diskutiert, Migranten sollten Zuhause und im öffentlichen Raum verpflichtet sein, Deutsch zu sprechen.

Es ist richtig, Integration auch mit Anforderungen zu verbinden. Und Kenntnisse der Sprache des Aufnahmelandes sind für die meisten Zuwanderer nach aller nationaler und internationaler Erfahrung der zentrale Schlüssel für gesellschaftliche Akzeptanz, für Erfolg im Arbeitsmarkt und Wohlstand. Dies trägt auch dazu bei, dass die einheimische Bevölkerung von der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Dynamik profitiert.

Die Forderung nach Deutsch Zuhause ist aber eine politische Luftnummer; sie ist, selbst wenn sie nahe läge, nicht erzwingbar. Wie die Gedanken frei sind, so ist auch das Zuhause im Rahmen gesetzlicher Regelungen ein gesellschaftlicher Schutzraum.

Aber dieser Wunsch ist auch kontraproduktiv: Jedem Praktiker in der Betreuung von Migrantenfamilien ist klar, dass man nur vermitteln kann, was an Kenntnissen vorhanden ist. So übertragen sich schlechte Deutschkenntnisse in der Familie bereits früh in der Entwicklung von den Eltern auf die Kinder. Mit lebenslangen Dauerfolgen.

Und der Vorschlag ist gefährlich, denn er nimmt den Migranten ein einfach zu erwerbendes Humankapital, wenn sie die Sprache ihrer ethnischen Herkunft nicht mehr oder nicht mehr genügend sprechen. Im Zweifel sollte sich die Sprachvermittlung Zuhause auf das konzentrieren, was die Zuwandererfamilie am besten beherrscht.

Dies ist aber keine Abkehr von der Notwendigkeit einer Verstärkung der Bemühungen, Deutsch zu vermitteln, wo dies möglich ist: In Integrationskursen, in Vereinen und gesellschaftlichen Organisationen, in den Kindergärten und natürlich in den Schulen.

Die Zukunft unserer Gesellschaft und Wirtschaft liegt in ihrer internationalen Orientierung und globalen Kompetenz. Dazu müssen wir keine deutsche Identität aufgeben; es ist nur nötig, dazuzulernen. Es gibt aber auch multi-ethnische Identitäten, die in unserer offenen Welt große gesellschaftliche und wirtschaftliche Vorteile bringen. Dies sollte in vorschnellen Debatten nicht zu kurz kommen.

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Unabhängigkeit und Transparenz im Rügemer-Verfahren

Am 10.10.2014 fand der letzte Verhandlungstermin des anhängigen Klageverfahrens vor dem Landgericht Hamburg (Az.: 324 O 19/14) statt. Eine Entscheidung des Gerichts wird am 27.11.2014 erwartet.

Dieses Klageverfahren war entstanden, als Werner Rügemer, Autor des Artikels “Die unterwanderte Demokratie – Der Marsch der Lobbyisten durch die Institutionen”, der unter anderem in dem Online-Angebot www.nrhz.de veröffentlicht wurde, und der Herausgeber dieses Online-Angebots eine durch das Landgericht Hamburg erlassene einstweilige Verfügung (Az.: 324 O 541/13) gegen diesen Artikel nicht akzeptieren wollten.

Das Hamburger Landgericht hatte untersagt, unter Bezugnahme auf das IZA zu behaupten und/oder behaupten zu lassen und/oder zu verbreiten oder verbreiten zu lassen:

– “Faktenwidrig bezeichnet es sich als ‘unabhängig’.”
–“Von ‘freier Wissenschaft’ kann hier allerdings beim besten Willen nicht gesprochen werden.”
– Es “betreibt Lobbying”.

Weiter hatte es untersagt, durch bestimmte Textpassagen den Eindruck zu erwecken, dass das IZA “nicht über seine private Finanzierung informiert.”

Das IZA ist keinen Einflüssen Dritter ausgesetzt ist und hat sich nur der Wissenschaft verpflichtet. Auf die Wissenschaftsförderung der Deutschen Post-Stiftung wird transparent hingewiesen.

Am ersten Verhandlungstag hatte das Gericht erläutert, die Äußerungen von Herrn Rügemer könnten auch dahingehend verstanden werden, dass das IZA im Interesse von Auftraggebern oder Förderern Gefälligkeitsgutachten erstelle bzw. Vorgaben Dritter erfülle.

Herr Rügemer räumte vor Gericht ein und gab zu Protokoll, dass er in dem Beitrag diese Vorwürfe nicht habe zum Ausdruck bringen wollen, also dass das IZA keine Gefälligkeitsgutachten erstelle und nicht Vorgaben Dritter folge.

Auch dass das IZA auf seine Finanzierung durch die Deutsche Post-Stiftung hinweist, stand außer Frage.

Ein wesentliches Ziel des Klageverfahrens ist damit erreicht.

Entscheidungsrelevant ist die Frage, welches Verständnis der Äußerungen richtigerweise zu Grunde gelegt werden muss. Es geht aber auch um die Frage,  ob die angegriffenen Formulierungen als Meinung und nicht als Tatsachenbehauptungen erkennbar waren und deshalb zulässig wären.

Auch eine Meinungsäußerung darf aber Grenzen der Anständigkeit nicht verletzen, muss sich auf belastbare Tatsachen stützen lassen und kann nicht die zentralen Prinzipien einer Institution unhaltbar angreifen.

Das Gericht ließ in der heutigen Verhandlung erkennen, dass es derzeit dazu tendiere, die Äußerung das IZA betreibe „Lobbying“ auch weiterhin zu untersagen. Den Beklagten wird es voraussichtlich ebenfalls untersagt bleiben, durch bestimmte Textpassagen den Eindruck zu erwecken, das IZA informiere nicht über seine private Finanzierung.

Hinsichtlich der Äußerungen, das IZA bezeichne sich „faktenwidrig als ‚unabhängig‘“ und „von ‚freier Wissenschaft‘ kann hier allerdings beim besten Willen nicht gesprochen werden“, wies das Gericht nochmals darauf hin, dass es sich um mehrdeutige Äußerungen handele. Insoweit bedürfe es einer deutlichen, über die in im ersten Verhandlungstermin abgegebene Erklärung hinausgehenden Klarstellung der Beklagten. Der Prozessbevollmächtigte der Beklagten stellte nochmals klar, die Beklagten hätten mit dem Beitrag nicht zum Ausdruck bringen wollen, dass Gefälligkeitsgutachten erstattet werden oder Vorgaben gefolgt wird. Nach Ansicht der Beklagten sei dies in dem Artikel nicht zum Ausdruck gekommen. Der Beklagtenvertreter stellte – dem Hinweis des Gerichts folgend – weiter klar, dass die Beklagten die streitgegenständlichen Aussagen in dieser Form zukünftig nicht mehr veröffentlichen werden. Das Gericht signalisierte, dass es aufgrund der ergänzten Klarstellung dazu neige, einen auf diese mehrdeutigen Äußerungen bezogenen Unterlassungsanspruch zu verneinen.

Weiter ließ das Gericht erkennen, dass es dazu tendiere, eine von den Beklagten erhobene Hilfswiderklage als unbegründet abzuweisen.

Das IZA ist ein in Deutschland ansässiges, unabhängiges wissenschaftliches, transparentes und als gemeinnützig anerkanntes Forschungsinstitut mit einem globalen Forschungs- und Beratungsauftrag. Es ist auch das größte Forschernetzwerk von Ökonomen, das weltweit über 1300 Wissenschaftler aus 50 Ländern zusammenführt und ihre Forschungs- und Beratungsbeiträge zu allen Fragen der Arbeitsökonomie kommuniziert. So sind seit 1998 beispielsweise weit über 8000 Diskussionspapiere in der IZA Discussion Paper Series erschienen. Der Forschungsoutput des IZA etwa in Form der IZA Discussion Paper Series reflektiert den breiten Stand arbeitsmarktökonomischen Denkens und Wissens auf der Welt und somit auch wie selbstverständlich die Vielfalt alternativer wissenschaftlicher Ansätze. Die renommierte wirtschaftswissenschaftliche Ranking-Organisation RePEc führt das IZA als Nr. 1 der wirtschaftswissenschaftlichen Institutionen Deutschlands.

Das IZA ist durch seine Konstruktionsprinzipien in einer einzigartigen Weise unabhängig und transparent. Dank einer soliden Grundfinanzierung (Wissenschaftsförderung) durch die Deutsche Post-Stiftung ist das IZA unabhängig von Auftragsforschung. Daher ist es dem IZA möglich, seine wissenschaftliche Forschungstätigkeit und ausdrücklich wissenschaftlich fundierte und evidenzbasierte Beratungstätigkeit frei und unabhängig auszuüben.

In seiner wissenschaftlichen Arbeit und Beratungsaktivität unterliegt es keinen Vorgaben und Auflagen und handelt unabhängig. Daneben wirbt das Institut im Wettbewerb regelmäßig Forschungs- und Beratungsaufträge ein, beispielsweise von Institutionen wie der Weltbank, der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), der Volkswagen-Stiftung, der Thyssen-Stiftung, der Europäischen Union, dem Britischen Entwicklungshilfeministerium (DFID) und dem Bundeswirtschaftsministerium. Die vielfältigen Förderungen werden in geeigneter Weise benannt, insbesondere auf der Homepage des IZA.

Ökonomen sollen frei von Restriktionen forschen und beraten können. Das IZA hat bereits im April 2012 noch vor dem Verein für Socialpolitik (VfS), der Vereinigung der Ökonomen im deutschsprachigen Raum, einen eigenen Ethikkodex beschlossen, der Autoren unter anderem verpflichtet, transparent auf mögliche Interessenskonflikte hinzuweisen, und so die Objektivität der Wissenschaft zu sichern.

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Celebrating IZA Research Fellow Marc Nerlove Turning 80

Marc NerloveThe economics profession celebrates the 80th birthday of IZA Research Fellow Marc Nerlove with a prestigious conference in Washington DC on May 23, 2014. The speakers include James Stock (Harvard University), Jinyong Hahn (University of California Los Angeles), James Heckman, (University of Chicago), Ariel Pakes (Harvard University) and John Rust (Georgetown University).

See Program.

IZA Director Klaus F. Zimmermann and the IZA network congratulate the great scientist for his lifetime achievements.
Joining the network in 2001, Marc Nerlove has been an active supporter of IZA in many ways. The collaboration of the IZA Director with Nerlove goes back to the 1980s, when Marc Nerlove was a frequent visitor at the University of Mannheim in Germany.
Marc Nerlove is currently Distinguished University Professor of Agricultural and Resource Economics, University of Maryland. He previously held positions at Yale, Stanford, Chicago, Northwestern, and the University of Pennsylvania. He received his Ph.D. in Economics with distinction from the Johns Hopkins University in 1956. In 1969, Marc Nerlove was awarded the John Bates Clark Medal. He is Fellow of the Econometric Society (1960), of the American Statistical Association (1964), the American Agricultural Economics Association (1993), and the Argentine Association of Political Economy (2000). In 2012, he was elected Distinguished Fellow of the American Economic Association (AEA).
Marc NerloveMarc Nerlove is an outstanding researcher and excellent teacher, who has stimulated generations of applied economists and econometricians. Addressing important empirical problems in all areas of economics, he was pushing the frontier of widely used econometric methods in time-series analysis and micro-econometrics. For instance, he introduced the concept of partial identification into econometrics and laid the basis of the understanding of adaptive expectations.
Early on, he developed dynamic models of producer supply, and was dealing with issues of agricultural economics like estimating the elasticities of supply of corn, cotton and wheat, and predicting the demand for meat in the United States. He has also done core research on population economics, fertility and optimal population. He has further pioneered the analysis of business survey data.
Throughout his extremely productive academic life, Marc Nerlove has been and continues to be a role model for applied economists.

 

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„Tarnkappenwissenschaft” und Lobbyismus: Wie hat es Rügemer gemeint?

Das Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) ist eine unabhängige wissenschaftliche und transparente Forschungseinrichtung, die mit dem größten Netzwerk an Ökonomen weltweit eine Kommunikationsplattform für Wissenschaft und Praxis zu allen Fragen der Arbeitsökonomie bereitstellt. Zu Fragen von Lobbyismus und Tarnkappenwissenschaft hat es unlängst eine Erklärung abgegeben.

In einem Artikel von Werner Rügemer mit der Überschrift “Die unterwanderte Demokratie – Der Marsch der Lobbyisten durch die Institutionen”, der unter anderem in der Zeitschrift “Blätter für deutsche und internationale Politik”, Ausgabe 8/2013, und dem Online-Angebot www.nrhz.de veröffentlicht wurde, hieß es unter Bezugnahme auf das IZA unter anderem fälschlich, “Faktenwidrig bezeichne es sich als unabhängig.”; “Von ‘freier Wissenschaft’ kann hier allerdings beim besten Willen nicht gesprochen werden.”. Weiter unterstellte der Beitrag fälschlich, das IZA betreibe Lobbying („Form des unsichtbaren Lobbyings unter staatlichem Siegel“). Auch wurde in der Berichterstattung der unzutreffende Eindruck erweckt, das IZA informiere nicht über seine private Finanzierung durch die Deutsche Post-Stiftung.

Die vom IZA geforderte Unterlassungserklärung lehnten der Autor des Beitrags und der Herausgeber des Online-Angebots www.nrhz.de im Gegensatz zur Blätter Verlagsgesellschaft mbH ab. Deshalb hat das Landgericht Hamburg es diesen Parteien im Wege der einstweiligen Verfügung (Az.: 324 O 541/13) untersagt, unter Bezugnahme auf das IZA zu behaupten und/oder behaupten zu lassen und/oder zu verbreiten oder/oder verbreiten zu lassen:

– “Faktenwidrig bezeichne es sich als ‘unabhängig‘.”;

“Von ‘freier Wissenschaft’ kann hier allerdings beim besten Willen nicht gesprochen werden.”;

– Es “betreibe Lobbying”.

Weiter hat es untersagt, durch bestimmte Textpassagen, den Eindruck zu erwecken, dass das IZA “nicht über seine private Finanzierung informiere.”

Diese Verbote sind folgerichtig, weil das IZA keinen Einflüssen Dritter ausgesetzt ist und sich nur der Wissenschaft verpflichtet hat. Auf die Wissenschaftsförderung der Deutschen Poststiftung wird transparent hingewiesen.

Der Autor und das NRhZ-Online-Angebot wollten diese Entscheidung des Gerichts nicht akzeptieren. Deshalb kam es zu dem derzeit anhängigen Klageverfahren vor dem Landgericht Hamburg (Az.: 324 O 19/14). Über die Klage wurde am 09.05.2014 mündlich verhandelt. Das Gericht erläuterte, die Äußerungen von Herrn Rügemer könnten auch dahingehend verstanden werden, dass das IZA im Interesse von Auftraggebern oder Förderern Gefälligkeitsgutachten erstelle bzw. Vorgaben Dritter erfülle.

Herr Rügemer räumte vor Gericht ein und gab zu Protokoll, dass er in dem Beitrag diese Vorwürfe nicht habe zum Ausdruck bringen wollen, also dass das IZA keine Gefälligkeitsgutachten erstelle und nicht Vorgaben Dritter folge. Damit ist ein wesentliches Ziel des Klageverfahrens bereits erreicht, obwohl das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.

Auch dass das IZA transparent über seine Finanzierung berichtet, stand außer Frage.

Die im Prozess noch offen gebliebene Frage, welches Verständnis der Äußerungen richtigerweise zu Grunde gelegt werden muss, ist weiter klärungsbedürftig.

Noch ein Wort zu den Akteuren: Im zeitlichen Umfeld der Gerichtsverhandlung verbreitete Herr Rügemer seine Position in Pressemitteilungen; Organe wie “scharf links”, “NachDenkSeiten”, “Junge Welt” und der Beirat der Attac solidarisierten sich, Lobbypedia, Wikipedia, das “Neue Deutschland” und die “taz” berichteten. Unter anderem hatten die Hamburger Attac-Gruppe, gemeingut in BürgerInnenhand (gib) und der Berliner Wassertisch und andere Unterstützer aus Bremen und Berlin ihre Teilnahme am Gerichtsprozess ermöglicht.

Siehe für weitere Informationen auch.

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Unterwanderte Demokratie? Einstweilige Verfügung gegen Rügemer

In einem Artikel von Walter Rügemer mit der Überschrift “Die unterwanderte Demokratie – Der Marsch der Lobbyisten durch die Institutionen”, der unter anderem in der Zeitschrift “Blätter für deutsche und internationale Politik”, Ausgabe 8/2013, und dem Online-Angebot www.nrhz.de veröffentlicht wurde, hieß es unter Bezugnahme auf das IZA unter anderem fälschlich, “Faktenwidrig bezeichne es sich als unabhängig.”; “Von ‘freier Wissenschaft’ kann hier allerdings beim besten Willen nicht gesprochen werden.”. Weiter unterstellte der Beitrag fälschlich, das IZA betreibe Lobbying („Form des unsichtbaren Lobbyings unter staatlichem Siegel“). Auch wurde in der Berichterstattung der unzutreffende Eindruck erweckt, das IZA informiere nicht über seine private Finanzierung durch die Deutsche Post-Stiftung.

Das Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) ist eine unabhängige wissenschaftliche und transparente Forschungseinrichtung, die mit dem größten Netzwerk an Ökonomen weltweit eine Kommunikationsplattform für Wissenschaft und Praxis zu allen Fragen der Arbeitsökonomie bereitstellt.

Bereits mit Beschluß vom 10. 1. 2013 hatte das Landgericht Hamburg dem “Stern” untersagt, das IZA als “Lobbygruppe” zu bezeichnen (Az.: 324 O 704/12). Der “Stern” hatte dieses Verbot als endgültige Regelung anerkannt.

Mit anwaltlichem Schreiben gab die Blätter Verlagsgesellschaft mbH die vom IZA geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich, die beanstandeten Aussagen zukünftig nicht mehr zu wiederholen.

Der Autor des Beitrags und der Herausgeber des Online-Angebots www.nrhz.de erklärten sich hierzu nicht bereit. Deshalb hat das Landgericht Hamburg es diesen Parteien im Wege der einstweiligen Verfügung (Az.: 324 O 541/13) untersagt, unter Bezugnahme auf das IZA zu behaupten und/oder behaupten zu lassen und/oder zu verbreiten oder/oder verbreiten zu lassen:

– “Faktenwidrig bezeichne es sich als ‘unabhängig‘.”;

“Von ‘freier Wissenschaft’ kann hier allerdings beim besten Willen nicht gesprochen werden.”;

– Es “betreibe Lobbying”.

Weiter hat es untersagt, durch bestimmte Textpassagen, den Eindruck zu erwecken, dass das IZA “nicht über seine private Finanzierung informiere.”

Diese Verbote sind folgerichtig, weil das IZA keinen Einflüssen Dritter ausgesetzt ist und sich nur der Wissenschaft verpflichtet hat. Auf die Wissenschaftsförderung der Deutschen Poststiftung wird transparent hingewiesen.

Zu den weiteren Hintergründen siehe den Beitrag “Lobbyismus und Tarnkappenwissenschaft”.

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