Global Scientific Policy Advice Needed

Scientific research does not have to follow socio-political concerns, but it is often inspired by practical challenges. While science cannot help policymakers in cases where hard evidence and convincing findings are lacking, both sides should nonetheless engage in evidence-based policy advice. National and international labor market policies provide a number of good examples how this concept can work.

Earlier this year, the governments of France and Italy have decided to draw their lessons from the successful German labor market reforms. This is a great step forward, even if the implementation has yet to come. On the other hand, many in Europe still fear the economic and social consequences of open and mobile labor markets – despite the proven success of EU enlargement and the available evidence from numerous international migration studies. Unfortunately, the new refugee issue has led people to increasingly ignore such findings.

But even though the success and the potential of evidence-based policy advice have been widely shown, the concept is subject to criticism from various sides. The necessary independence cannot be guaranteed, a common arguments goes. From this point of view, any policy recommendations are ultimately driven by political and economic interests and dependencies. This allegation is an attack on the scientist’s professional ethos, which includes compliance with the principles of good scientific practice, the pursuit of robust findings, and the impartial communication of these findings. New ethics codes, which the profession has recently adopted, ensure that these principles are upheld.

While good science is always global, some claim that good policy advice must be primarily national in scope. To be sure, national contexts and institutional differences are relevant for a policy advisor. But the increasing global interdependence leaves no room for provincial strategies. For highly open economies like Germany, policy is no longer national. Since globally oriented science ensures the competitiveness of national policy advisors, the quality of German policy advice would be threatened if it were to concentrate on national peculiarities alone.

Evidence-based policy advice, moreover, requires a combination of research and advice: The researcher also acts as an advisor, while the advisor also conducts research. In Germany, the Science Council and other scientific organizations have always stressed the need for this dual role, and the Academies of Science have been practicing it worldwide. Opponents of this concept claim that the dirty business of policymaking only keeps scientists from doing good research. Likewise, the demands of policymakers are better met, according to the argument, if they free themselves from the constraints of seeking science-based advice.

Of course, there will always be scientists who shy away from offering policy advice, just as well as policy advisors who do not want to do research. This is not to be condemned. But these two types cannot be considered actors of evidence-based policy advice. And in the long run, this is likely to result in policies of inferior quality. Only the best scientific findings should provide the foundation for important economic policy decisions. Only genuine scientists, i.e., those who contribute to the advancement of science through their own publications, can produce such output, inspired by the challenges of their advisory role, and communicate their results as evidence-based policy advice. This superiority is owed to global competition both in research and policy advice, which ensures the use of the best methodology and findings.

Also published in IZA Compact 4/2015, p. 16, and on the website of the Academia Europaea, The Academy of Europe.

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Die Herausforderungen wissenschaftlicher Politikberatung

Forschung braucht keine gesellschaftspolitische Rechtfertigung, aber sie läßt sich oft von praktischen Herausforderungen inspirieren. Wissenschaft kann der Politik oft mangels verfügbarer harter Evidenz und überzeugender Einsichten nicht immer weiterhelfen. Dennoch können und sollten beide Seiten zu einer evidenzbasierten Politikberatung zusammenfinden. Die nationale und globale Arbeitsmarktpolitik liefert dafür gute Anschauungsbeispiele.

Das Jahr 2015 zeigte dies ein weiteres Mal. Die Regierungen Frankreichs und Italiens haben sich entschlossen, von den Erfolgen der deutschen Arbeitsmarktreformen zu lernen. Dies ist ein Fortschritt, auch wenn die erfolgreiche Umsetzung noch auf sich warten läßt. Andererseits fürchten viele in Europa weiterhin die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Konsequenzen offener und mobiler Arbeitsmärkte. Und dies trotz der erwiesenen Erfolge der Osterweiterung der Europäischen Union und der Belege in vielen internationalen Migrationsstudien. Daneben bietet die neue Flüchtlingsfrage leider Anlaß, solche Befunde zu ignorieren. Mehr Evidenzbasierung böte Potenziale.

Trotz ihrer Erfolge und Potenziale ist die wissenschaftliche, evidenzbasierte Politikberatung aber in diverse Kritik geraten. So könne sie die dafür nötige Unabhängigkeit gar nicht leisten, lautet ein Argument. Alle Politikempfehlungen seien letztlich interessengeleitet, also von politischen und wirtschaftlichen Abhängigkeiten und Interessen bestimmt. Dies greift aber das Berufsethos des Wissenschaftlers an, zu dem die Erfüllung der Prinzipien guten wissenschaftlichen Arbeitens gehört, das Streben nach robusten Erkenntnissen und die interessensfreie Kommunikation von wissenschaftlichen Befunden. Neue Ethikregeln, denen sich die Profession inzwischen unterzogen hat, stellen dies sicher.

Gute Wissenschaft ist ferner immer global, gute Politikberatung dagegen, so die kritische Behauptung, vor allem national. Sicher ist die nationale Basis für einen Politikberater relevant, die institutionellen Verschiedenheiten sind wichtig. Aber die globalen Verflechtungen machen provinzielle Strategien zunichte. Für stark offene Volkswirtschaften wie Deutschland gibt es keine nationalen Politiken mehr. Die globale Wissenschaft sichert die Wettbewerbsfähigkeit der nationalen Politikberater. Eine auf nationale Eigenheiten konzentrierte, einseitig deutsche Politikberatung würde also ihre Qualität nachhaltig gefährden.

Die evidenzbasierte Politikberatung fordert ferner die Verbindung von Forschung und Beratung in einer Person: Der Forscher ist auch Berater, der Berater forscht auch. In Deutschland haben der Wissenschaftsrat und andere Wissenschaftsorganisationen diese Einheit immer als notwendig erachtet. Die Akademien der Wissenschaft praktizieren dies weltweit. Die Kritik daran lautet: Die Niederungen des Politikgeschäfts halten nur von guter Forschung ab. Die Bedarfe der Politik können besser erfüllt werden, wenn man sich von den Zwängen der Forschungsbasierung befreit.

Natürlich darf und wird es immer Forscher geben, die sich der Politikberatung entziehen. Und Berater, die keine Forscher sein wollen. Beides sind dann aber keine Akteure der evidenzbasierten Politikberatung. Und dies liefert wahrscheinlich langfristig Politikergebnisse von erheblich minderer Qualität. Denn nur die besten wissenschaftlichen Befunde sollten die Basis wichtiger wirtschaftspolitischer Weichenstellungen ein. Nur Wissenschaftler, also diejenigen die durch eigene Publikationen zu diesen Erkenntnissen beitragen, können diese Ergebnisse angeregt durch die Herausforderungen ihrer Beraterpraxis vorlegen und als evidenzbasierte Politikberater kommunizieren. Der wissenschaftliche globale Wettbewerb, in Forschung und Politikberatung, sichert die Verwendung der besten Methoden und Erkenntnisse und somit diese Überlegenheit.

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2015 eines der erfolgreichsten Jahre für das IZA

iza2015Das Jahr 2015 zählt zu den erfolgreichsten in der Geschichte des IZA. In Forschung, Politikberatung, Medienpräsenz, weltweitem wissenschaftlichen Austausch und Technologieentwicklung konnten wir als lokales Institut und global tätiges Forschungsnetzwerk große Fortschritte erzielen. Das IZA verfügt über das weltweit größte Netzwerk der Wirtschaftswissenschaften, dessen Mitglieder auch 2015 wesentlich zum Erfolg des IZA beigetragen haben.

Unsere Leistungen finden national wie international in Wissenschaft und Wirtschaft, Gesellschaft und Politik viel Beachtung und Anerkennung. Für uns ist diese Reputation, die sich auch in markanten Positionen des IZA in wichtigen Forschungsrankings widerspiegelt, zugleich Ansporn für die Zukunft.

Das übergeordnete Ziel aller Aktivitäten und Initiativen des IZA bleibt auch künftig die Erarbeitung praktikabler Gestaltungsvorschläge für die Zukunft der internationalen Arbeitsmärkte. Als weltweit operierender Think Tank bieten wir auf der Basis umfassender Forschung Entscheidungsträgern wissenschaftlich fundierte Beratungsleistungen an und stellen unsere Forschungsresultate zur Verfügung. Akademische Exzellenz und Integrität sind dabei unsere obersten Prinzipien und zugleich die Grundvoraussetzung für die anerkannte Rolle des IZA als Ort der Kommunikation zwischen Wissenschaft und Praxis.

Politikberatung auf Grundlage unabhängiger Forschung

Als Kern unseres Erfolgs sehen wir die Kombination aus Forschung und evidenzbasierter Politikberatung, die wir aus unabhängiger und unparteiischer Position anbieten. Das IZA-Netzwerk bietet eine leistungsstarke Plattform für hochwertige, politikorientierte Forschung und ihre weltweite Verbreitung.

Mit Ausnahme von Verlagsveröffentlichungen stellt das IZA alle eigenen Forschungsarbeiten und Politikempfehlungen uneingeschränkt und kostenlos auf seiner Homepage zur Verfügung. In den erfolgreichen Schriftenreihen des IZA erscheinen zudem fast täglich aktuelle Forschungsresultate des IZA-Netzwerks.

Zu den Tätigkeiten des IZA im Verlauf des Jahres 2015 zählen unter anderem:

Einen grafisch aufbereiteten Kurzüberblick über die Aktivitäten des IZA im Jahr 2015 finden Sie hier (PDF).

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Successful year for IZA in research and policy advice

iza2015In 2015, IZA has achieved substantial progress in research, policy advice, media presence, scientific communication, and technology. In fact, the past year can be considered one of the most successful years of the institute. IZA’s work is well respected and highly reputed in the research and policy communities in Germany and globally.

IZA’s overriding aim is to find sustainable solutions for the problems in today’s labor markets and to actively shape tomorrow’s labor economics. As an economic research institute, IZA coordinates the largest worldwide network of economists focusing on the scientific analysis of national and international labor markets. Much of our success is owed to this network of IZA fellows and affiliates.

As a think tank, IZA also provides scientifically founded advice to decision makers. Academic excellence and integrity, both among local staff and network members, is a prerequisite to realizing IZA’s vision as a place of communication between academic science and political practice.

Policy advice based on independent research

At the core of IZA’s success is the systematic combination of research and evidence-based policy advice, nationally and globally, from an independent and non-partisan position. The IZA network is the platform for policy-oriented frontier research and its dissemination in labor economics.

These are some selected achievements in 2015:

Read more in a brief IZA 2015 Report (PDF).

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Arbeit hat Zukunft – Wie sich die Gewerkschaften den neuen Herausforderungen stellen

arbeitderzukunftBuchbesprechung:
Reiner Hoffmann/Claudia Bogedan (Hrsg.), Arbeit der Zukunft: Möglichkeiten nutzen – Grenzen setzen, Frankfurt/New York (Campus) 2015

von IZA-Direktor Klaus F. Zimmermann

Die Gewerkschaften stehen in der modernen Arbeitswelt vor großen Herausforderungen. Kaum sind die mit dem Schlagwort der „Flexibilisierung“ verknüpften Veränderungen so recht bewältigt, tritt mit der „Digitalisierung“ ein neuer Wandel ein, dessen Ausmaß sich gerade erst abzuzeichnen beginnt. Für die gesamte Arbeitswelt ist es wichtig, wie die Gewerkschaften ihre Rolle in der konstruktiven Begleitung und Gestaltung der anstehenden Veränderungsprozesse interpretieren.

Neue Rationalisierungsschübe, neue Berufsbilder, neue Qualifikationsanforderungen, aber auch neue Möglichkeiten zur Wahl von Arbeitszeit und Arbeitsort werden die Folge der „Industrie 4.0“ sein. Auch Berufsfelder, die heute noch zu guten Teilen ohne anspruchsvolle technische Unterstützung auskommen, werden von der Digitalisierung unweigerlich erfasst werden. Das „lebenslange Lernen“ wird für uns alle vom Schlagwort zur Realität werden.

Pessimisten argwöhnen nun, die „Entgrenzung“ und die technisch mögliche Allgegenwart der Arbeit berge vor allem Risiken mit Blick auf (Selbst-)Ausbeutung und Überlastung. Dagegen verweisen Optimisten auf die Chancen, mit Hilfe der Technologie dem Menschheitstraum einer flexibel auf die individuellen Bedürfnisse orientierten Arbeitswelt näher zu kommen.

Gewerkschaften haben die Zeichen der Zeit erkannt

Wenn Fachkräfte aufgrund der demografischen Umwälzungen zum knappen Gut werden und zugleich viele hunderttausend Flüchtlinge ins Land kommen, macht das eine umsichtige Bildungs-, aber auch eine planvolle Migrations- und Integrationspolitik sowie Konzepte für mehr soziale Chancengleichheit notwendiger denn je.

Die Gewerkschaften stehen am Scheideweg: In der unübersichtlicher werdenden Arbeitswelt fällt weder die allgemeingültige Vertretung von diversifizierten Arbeitnehmerinteressen noch die Gewinnung neuer Mitglieder leicht. Virtuelle soziale Netzwerke könnten sich zu einer ernstzunehmenden Konkurrenz als Partner virtueller Belegschaften entwickeln. Zugleich sorgen einige Gewerkschaften durch ihre kleinteilige Spartenorganisation häufig genug selbst dafür, dass übergeordnete Strategien auf dem Altar partikularer Interessen geopfert werden.

Vor diesem Hintergrund lotet ein von DGB-Chef Reiner Hoffmann und Claudia Bogedan (Hans-Böckler-Stiftung) herausgegebenes Buch die „Arbeit der Zukunft“ aus. Der Titel ist durchaus doppelsinnig zu deuten, geht es doch nicht nur um die Arbeitswelt im engeren Sinne, sondern um die konkreten Aufgabenstellungen der Gewerkschaften. Der Band bietet in insgesamt 28 thematisch breit gefächerten Beiträgen keineswegs nur bekannte gewerkschaftsnahe Positionen an, sondern vermittelt, dass verstanden wurde, wie viel Arbeit in der Tat auf die Gewerkschaften zukommt. Deutlich wird, dass der Deutsche Gewerkschaftsbund die Zeichen der Zeit offenbar erkannt hat und bereit scheint, alte gewerkschaftliche Denkmuster zu verlassen, die sich ebenso überlebt haben wie rituelle Denkschablonen auf Seiten von Arbeitgeberverbänden.

Neue Arbeitsformen erfordern Umdenken

Man mag mit Hoffmann, der sein Credo zur Zukunft der Arbeit an den Anfang des Bandes stellt, darüber streiten, ob es Sache deutscher Gewerkschaften sein sollte oder nicht doch eine Überforderung darstellt, in aller Welt für „gute Arbeit“ und gegen Ausbeutung zu streiten. Das eigentliche gewerkschaftliche Kerngeschäft, das doch primär in der Sicherung angemessener Arbeitsbedingungen und sozialer Sicherung in Deutschland und Europa bestehen müsste, wird jedenfalls in nächster Zeit schwierig genug. Hoffmanns Thesen zur Gestaltung der technologischen Arbeitswelt, zur Versöhnung von Ökologie und Ökonomie, zum Stellenwert von Mobilität und Migration sowie zur weiteren Flexibilisierung im Sinne von mehr (Lebens-)Arbeitszeitsouveränität der Beschäftigten lassen dessen ungeachtet erkennen, dass das neue Denken in den Gewerkschaften angekommen ist. „Moderne Maschinenstürmerei hilft niemandem“, macht Hoffmann deutlich und schreibt damit den Skeptikern in den eigenen Reihen ins Pflichtenheft, den Wandel konstruktiv mitzugestalten und beispielsweise auch das so genannte „Crowdworking“ als neue Form internetbasierter Kooperation von Arbeitnehmer-Selbstständigen nicht zu verteufeln.

Wirtschaftsinformatiker der Universität Kassel um Jan Marco Leimeister analysieren genau dieses Format eines internetbasierten Arbeitsmodells der Zukunft. Mit dem virtuellen Zusammenschluss von Einzelanbietern zu einer Online-Plattform bieten sich nicht zuletzt auch neue Chancen für besonders schlanke Firmenneugründungen, die diese Angebote konsequent nutzen, um Qualitäts-, Geschwindigkeits- und Kostenvorteile im Wettbewerb zu erzielen. Die Autoren weisen aber auch nüchtern auf die Probleme von Crowdworkern etwa hinsichtlich der Verwischung von Arbeits- und Freizeit und der ungelösten „Interessenvertretung im Netz“ hin.

Ausbildung, Arbeitszeiten und Erwerbsbiografien im Wandel

Sabine Pfeiffer (Universität Hohenheim) charakterisiert den wichtigen Beitrag des dualen Ausbildungssystems zur Innovationsfähigkeit Deutschlands und sieht den Trend zur Akademisierung kritisch. Erst durch das Zusammenwirken von Akademikern und praktisch ausgebildeten Fachkräften könnten relevante Innovationen in ausreichendem Maße entstehen. Die Zukunftsfestigkeit des dualen Systems zeige sich in dessen modularer Erweiterbarkeit beispielsweise um duale Hoch- der Fachhochschulkurse, aber auch in der unter maßgeblicher Mitwirkung der Gewerkschaften verhandelbaren Lerninhalte.

Mehrere Buchbeiträge hinterfragen die Möglichkeiten einer innovativen Arbeitszeitpolitik (Hartmut Seifert, Hans-Böckler-Stiftung), skizzieren – sehr lesenswert – die Notwendigkeit einer an immer stärker diversifizierten Lebensläufen orientierten Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik (Christina Klenner und Karin Schulze Buschoff, Hans-Böckler-Stiftung) oder plädieren für eine „Neuordnung von Arbeit und Leben“ (Kerstin Jürgens, Universität Kassel) im Sinne „atmender Lebensverläufe“ in einem familien- und pflegefreundlichen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umfeld (Karin Jurczyk, Deutsches Jugendinstitut).

Aus einem facettenreichen, gelegentlich zu Widerspruch reizenden Sammelband sind ferner die Beiträge von Herbert Brücker (IAB) zum Stellenwert von Migration und Integration sowie von Ulrich Walwei (IAB) zur Frage „Was ist heute normal an Arbeit?“ hervorzuheben.

Zu den Möglichkeiten, die Beschäftigten an den Produktivitätszuwächsen durch immer intelligentere Maschinen auch durch Kapitalbeteiligungen partizipieren zu lassen, schweigt sich das Buch interessanterweise aus. Dennoch: Eine klare Leseempfehlung für Leser, die einen differenzierten Blick auf die Arbeit der Zukunft nicht scheuen.

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Eine leicht gekürzte Fassung dieser Buchbesprechung erschien am 12. Oktober 2015 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Bildquelle: Campus-Verlag
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Wider die Ungleichheit: Tony Atkinson gewinnt EIB-Preis 2015

eibprizeIZA News teilt mit:

Mit Sir Anthony B. Atkinson (Nuffield College, Oxford) erhält einer der weltweit führenden Experten auf dem Gebiet der ökonomischen und sozialen Ungleichheit den “Outstanding Contribution Award” des EIB-Instituts der Europäischen Investitionsbank in Luxemburg.

Über mehr als vier Jahrzehnte hat der britische Ökonom die moderne Ungleichheits- und Armutsforschung mitbegründet und – im wahrsten Sinne des Wortes – “maßgeblich” geprägt: Nach ihm ist das “Atkinson-Maß” benannt, mit dem die Einkommens- oder Vermögensungleichheit in einer Gesellschaft berechnet werden kann. “Seine Erkenntnisse haben einen enormen Einfluss nicht nur auf die theoretische Forschung, sondern auch auf die angewandte Wirtschaftspolitik weltweit”, erklärt der Vorsitzende des Preiskomitees, Christopher Pissarides (London School of Economics; Nobel- und IZA-Preisträger).

In seinem aktuellen Buch Inequality – What can be done? argumentiert Atkinson, dass ein hohes Maß an Ungleichheit in der Gesellschaft nicht unausweichlich sei. Eine kluge Wirtschafts- und Sozialpolitik könne Ungleichheiten abbauen, ohne Einbußen bei der wirtschaftlichen Effizienz in Kauf nehmen zu müssen.

“Durch seine exzellente Forschung, die stets den Bezug zum wahren Leben hält, hat Atkinson die globale Debatte um die Bekämpfung von Armut und Ungleichheit entscheidend vorangebracht”, so IZA-Direktor Klaus F. Zimmermann, der 2013 mit dem ersten EIB-Preis ausgezeichnet wurde. Zimmermann gehörte in diesem Jahr der Jury an, um einen Preisträger mit dem Themenfokus “Ungleichheit und Wachstum” zu küren.

Der EIB-Nachwuchspreis 2015 für Ökonomen unter 40 Jahren geht an Benjamin Moll (Princeton University). EIB-Präsident Werner Hoyer wird die Auszeichnungen im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung am 11. November in Luxemburg überreichen.

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Urteil des Landgerichts Hamburg zum Rügemer Prozess (Az.: 324 O 19/14)

Gericht untersagt Lobbyismus-Vorwurf und unzutreffenden Eindruck das IZA informiere nicht über seine private Finanzierung (Vorwurf der „Tarnkappenwissenschaft“) unter Strafandrohung und bewertet weitere Aussagen als reine Meinungsäußerungen, nicht als Tatsachenbehauptungen. Die Beklagten erklären, diese Meinungsäußerungen nicht in gleicher Form wiederholen zu wollen.

Im Gegensatz zum herrschenden Wissenschaftsverständnis und dem Wissenschaftsverständnis des IZA hatten die Beklagten während des Prozesses ausgeführt, dass es in ihrem Verständnis Wissenschaft ohne „jede Interessensbindung oder Interessensverpflichtung“ gar nicht gebe. Eine solche interessensgeleitete Wissenschaft widerspricht jedoch gänzlich den ethischen Prinzipien des IZA.

Das IZA bestehe, so der Vorwurf der Beklagten, aus Tarnkappenwissenschaftlern, die unter dem Mantel der Wissenschaft Interessen der Wirtschaft geheim transportieren, da nicht über die private Finanzierung informiert würde. Dieser absurden und faktenwidrigen Einschätzung war das IZA, das ergebnisoffen und transparent agiert, entschieden entgegengetreten.

Mit Urteil vom 06.02.2015 hat das Landgericht Hamburg es den Beklagten, Herrn Dr. Rügemer und dem Herausgeber des Online-Angebots NRhZ-Online, nun untersagt, in Bezug auf das IZA zu äußern und/oder äußern zu lassen und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, dieses betreibe

– Lobbying und

– durch bestimmte Textpassagen den Eindruck zu erwecken, dass das IZA nicht über seine private Finanzierung informiere.

Damit ist die zentrale Doppel-These der Lobby-Tarnkappenwissenschaftler gerichtlich zurückgewiesen worden. Somit wurde in den genannten zwei Punkten dem IZA vollumfänglich Recht gegeben. Das Gericht hat festgestellt, dass der vermittelte Eindruck “unwahr” ist und “das Unternehmenspersönlichkeitsrecht der Klägerin [verletzt]” wird. Es handele sich um eine “ehrverletzende” Behauptung.

Hinsichtlich der weiteren Aussagen, das IZA bezeichne sich „faktenwidrig als ‚unabhängig‘“ und „von ‚freier Wissenschaft‘ kann hier allerdings beim besten Willen nicht gesprochen werden“, hat das IZA die Klarstellung erwirkt, dass diese Aussagen als Meinungsäußerungen, aber nicht als Tatsachenbehauptungen zu verstehen und deshalb als zulässig zu bewerten sind. Das Gericht hat betont, dass hiermit selbstverständlich keine Aussage darüber getroffen wird, ob das IZA tatsächlich unabhängig ist oder ob seine wissenschaftliche Arbeit frei ist. Fakt ist, dass das IZA keinen Einflüssen Dritter ausgesetzt ist und sich nur der Wissenschaft verpflichtet hat. Der Beklagtenvertreter hatte außerdem vor Gericht klargestellt, dass die Beklagten die streitgegenständlichen Aussagen in dieser Form zukünftig nicht mehr veröffentlichen werden. Sie hätten auch nicht behaupten wollen, dass Gefälligkeitsgutachten erstellt würden oder Vorgaben gefolgt werde.

Des Weiteren wurde die Widerklage der Beklagten durch das Landgericht ebenfalls abgewiesen.

Die Beklagten tragen die Prozesskosten zu 60%, das IZA zu 40%. Die Kostenverteilung ist ein klares Indiz für das Prozessergebnis.

Das Klageverfahren konnte deshalb erstinstanzlich sehr erfolgreich für das IZA abgeschlossen werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Lesen Sie eine vertiefende Analyse des Urteils hier:

Mit Urteil vom 06.02.2015 hat das Landgericht Hamburg es den Beklagten, Herrn Dr. Rügemer und dem Herausgeber des Online-Angebots NRhZ-Online, untersagt, in Bezug auf das IZA zu äußern und/oder äußern zu lassen und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, dieses betreibe Lobbying.

Weiter hat es den Beklagten untersagt, durch bestimmte Textpassagen den Eindruck zu erwecken, dass das IZA nicht über seine private Finanzierung informiere.

Gegenstand des Klageverfahrens waren Äußerungen in einem Artikel mit der Überschrift „Die unterwanderte Demokratie – der Marsch der Lobbyisten durch die Institutionen“, der unter anderem in dem Online-Angebot www.nrhz.de veröffentlicht worden war. In dieser Berichterstattung hieß es unter anderem, das IZA bezeichne sich „faktenwidrig als ‚unabhängig‘“ und „von ‚freier Wissenschaft‘ kann hier allerdings beim besten Willen nicht gesprochen werden.“ Weiter wurde dem IZA durch die Berichterstattung unterstellt, es betreibe Lobbying. Durch bestimmte Textpassagen wurde der Eindruck erweckt, das IZA informiere nicht über seine private Finanzierung. Dieser unzutreffende Eindruck diente im Rahmen der Berichterstattung als vermeintlicher Beleg für die These, das IZA betreibe Tarnkappenwissenschaft.

Das IZA verwehrt sich gegen diese Vorwürfe. Das IZA ist keinen Einflüssen Dritter ausgesetzt und hat sich nur der Wissenschaft verpflichtet. Es führt seine wissenschaftlichen und evidenzbasierten Projekte transparent und ergebnisoffen durch.

In seinem Urteil führt das Landgericht Hamburg hinsichtlich des Lobbyismus-Vorwurfs unter anderem aus:

„Denn der durchschnittliche Leser versteht die Berichterstattung gerade dahingehend, dass Konzerne ihre Interessenvertretung gezielt durch Finanzierung und entsprechende Konstruktion eines Instituts betreiben und dies zu verschleiern suchen […].

Unter Zugrundelegung eines solchen Begriffsverständnisses fehlt es an hinreichenden tatsächlichen Anknüpfungspunkten für die streitgegenständliche Meinungsäußerung. […] Die insoweit beweisbelasteten Beklagten haben eine gezielte Interessenvertretung der Klägerin zugunsten der Deutsche Post-Stiftung, die einen entsprechenden Anknüpfungspunkt für die Meinungsäußerung darstellen könnte, nicht hinreichend dargelegt und unter Beweis gestellt – nach ihrer Rechtsauffassung behaupten sie entsprechendes ja auch nicht.“

Die Beklagten hatten in ihrem Beitrag die These von der Unterwanderung staatlicher Institutionen durch Lobbyisten mit wirtschaftlichen Interessen geltend machen wollen (Tarnkappenwissenschaft). In der Berichterstattung wird das IZA , wie das Gericht zusammenfassend feststellt hat, als einer der vermeintlichen Fälle “identifiziert” in denen “die private Finanzierung der Öffentlichkeit völlig unbekannt” (so die unzutreffende Behauptung der Beklagten) bleibe. Das Landgericht hat diese Darstellung als unwahr und ehrverletzend untersagt. Denn wie das Gericht zutreffend feststellt hat, informiert das IZA u.a. bereits auf der Startseite seines Internetauftritts über seine private Finanzierung im Rahmen des Wissenschaftssponsoring der Deutschen Post-Stiftung.

Der Vorwurf „des unsichtbaren Lobbyings unter staatlichem Siegel“ entbehrt auch deshalb jeder Tatsachengrundlage.

Weiter hat das Landgericht Hamburg deutlich hervorgehoben, dass es sich bei den Begriffen „unabhängig“ und „freie Wissenschaft“ um wertende Angaben handelt, die vom Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet sind. Es handele sich mithin um Meinungsäußerungen und nicht um Tatsachenbehauptungen.

„Die Frage, ob ein Institut unabhängig ist oder die betriebene Wissenschaft als ‚frei‘ zu charakterisieren ist, kann nicht im Wege einer Beweisaufnahme geklärt werden, da die Begriffe subjektiv jeweils geprägt sind. So können keine allgemeingültigen Voraussetzungen hierfür festgelegt werden, bei deren Vorliegen keinesfalls von ‚frei‘ oder ‚unabhängig‘ ausgegangen werden könnte, da die Bewertung bei jedem Einzelnen unterschiedlich ausfallen kann.“

Insoweit hat das Landgericht insbesondere deutlich gemacht, dass es sich bei den streitgegenständlichen Aussagen nicht um Tatsachenfeststellungen handelt:

„Hiermit wird selbstverständlich keine Aussage darüber getroffen, ob die Klägerin tatsächlich unabhängig ist oder ob ihre wissenschaftliche Arbeit frei ist.“

Die Äußerungen „faktenwidrig bezeichnet es sich als ‚unabhängig‘“ und „von ‚freier Wissenschaft‘ kann hier allerdings beim besten Willen nicht gesprochen werden“, sind nach der Bewertung des Landgerichts Hamburg nicht etwa zulässig, weil es sich um zutreffende Tatsachenbehauptungen handeln würde. Die Äußerungen sind als Meinungsäußerungen bewertet und als noch zulässig erachtet worden. Ob die mitgeteilte Meinung richtig oder falsch ist hat das Landgericht nicht entschieden.

Für die Einordnung und Bewertung der Meinungsäußerungen sind nach Auffassung des IZA insbesondere die Klarstellungen der Beklagten zu berücksichtigen.

Der Prozessbevollmächtigte der Beklagten hatte im Prozess klargestellt, die Beklagten hätten mit dem streitgegenständlichen Beitrag nicht zum Ausdruck bringen wollen, dass das IZA Gefälligkeitsgutachten erstattet habe oder Vorgaben folge. Nach Ansicht der Beklagten sei dies in dem Artikel nicht zum Ausdruck gekommen. Der Beklagtenvertreter hatte außerdem klargestellt, dass die Beklagten die streitgegenständlichen Aussagen in dieser Form zukünftig nicht mehr veröffentlichen werden.

Mit diesen Klarstellungen und dem Verbot der Äußerungen, das IZA betreibe Lobbying und informiere nicht über seine private Finanzierung, sind die wesentlichen Ziele des Klageverfahrens erreicht. Das Klageverfahren konnte deshalb erstinstanzlich vor dem Landgericht Hamburg sehr erfolgreich für das IZA abgeschlossen werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

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Deutschpflicht Zuhause für Migranten?

In Deutschland wird jetzt die Forderung diskutiert, Migranten sollten Zuhause und im öffentlichen Raum verpflichtet sein, Deutsch zu sprechen.

Es ist richtig, Integration auch mit Anforderungen zu verbinden. Und Kenntnisse der Sprache des Aufnahmelandes sind für die meisten Zuwanderer nach aller nationaler und internationaler Erfahrung der zentrale Schlüssel für gesellschaftliche Akzeptanz, für Erfolg im Arbeitsmarkt und Wohlstand. Dies trägt auch dazu bei, dass die einheimische Bevölkerung von der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Dynamik profitiert.

Die Forderung nach Deutsch Zuhause ist aber eine politische Luftnummer; sie ist, selbst wenn sie nahe läge, nicht erzwingbar. Wie die Gedanken frei sind, so ist auch das Zuhause im Rahmen gesetzlicher Regelungen ein gesellschaftlicher Schutzraum.

Aber dieser Wunsch ist auch kontraproduktiv: Jedem Praktiker in der Betreuung von Migrantenfamilien ist klar, dass man nur vermitteln kann, was an Kenntnissen vorhanden ist. So übertragen sich schlechte Deutschkenntnisse in der Familie bereits früh in der Entwicklung von den Eltern auf die Kinder. Mit lebenslangen Dauerfolgen.

Und der Vorschlag ist gefährlich, denn er nimmt den Migranten ein einfach zu erwerbendes Humankapital, wenn sie die Sprache ihrer ethnischen Herkunft nicht mehr oder nicht mehr genügend sprechen. Im Zweifel sollte sich die Sprachvermittlung Zuhause auf das konzentrieren, was die Zuwandererfamilie am besten beherrscht.

Dies ist aber keine Abkehr von der Notwendigkeit einer Verstärkung der Bemühungen, Deutsch zu vermitteln, wo dies möglich ist: In Integrationskursen, in Vereinen und gesellschaftlichen Organisationen, in den Kindergärten und natürlich in den Schulen.

Die Zukunft unserer Gesellschaft und Wirtschaft liegt in ihrer internationalen Orientierung und globalen Kompetenz. Dazu müssen wir keine deutsche Identität aufgeben; es ist nur nötig, dazuzulernen. Es gibt aber auch multi-ethnische Identitäten, die in unserer offenen Welt große gesellschaftliche und wirtschaftliche Vorteile bringen. Dies sollte in vorschnellen Debatten nicht zu kurz kommen.

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Unabhängigkeit und Transparenz im Rügemer-Verfahren

Am 10.10.2014 fand der letzte Verhandlungstermin des anhängigen Klageverfahrens vor dem Landgericht Hamburg (Az.: 324 O 19/14) statt. Eine Entscheidung des Gerichts wird am 27.11.2014 erwartet.

Dieses Klageverfahren war entstanden, als Werner Rügemer, Autor des Artikels “Die unterwanderte Demokratie – Der Marsch der Lobbyisten durch die Institutionen”, der unter anderem in dem Online-Angebot www.nrhz.de veröffentlicht wurde, und der Herausgeber dieses Online-Angebots eine durch das Landgericht Hamburg erlassene einstweilige Verfügung (Az.: 324 O 541/13) gegen diesen Artikel nicht akzeptieren wollten.

Das Hamburger Landgericht hatte untersagt, unter Bezugnahme auf das IZA zu behaupten und/oder behaupten zu lassen und/oder zu verbreiten oder verbreiten zu lassen:

– “Faktenwidrig bezeichnet es sich als ‘unabhängig’.”
–“Von ‘freier Wissenschaft’ kann hier allerdings beim besten Willen nicht gesprochen werden.”
– Es “betreibt Lobbying”.

Weiter hatte es untersagt, durch bestimmte Textpassagen den Eindruck zu erwecken, dass das IZA “nicht über seine private Finanzierung informiert.”

Das IZA ist keinen Einflüssen Dritter ausgesetzt ist und hat sich nur der Wissenschaft verpflichtet. Auf die Wissenschaftsförderung der Deutschen Post-Stiftung wird transparent hingewiesen.

Am ersten Verhandlungstag hatte das Gericht erläutert, die Äußerungen von Herrn Rügemer könnten auch dahingehend verstanden werden, dass das IZA im Interesse von Auftraggebern oder Förderern Gefälligkeitsgutachten erstelle bzw. Vorgaben Dritter erfülle.

Herr Rügemer räumte vor Gericht ein und gab zu Protokoll, dass er in dem Beitrag diese Vorwürfe nicht habe zum Ausdruck bringen wollen, also dass das IZA keine Gefälligkeitsgutachten erstelle und nicht Vorgaben Dritter folge.

Auch dass das IZA auf seine Finanzierung durch die Deutsche Post-Stiftung hinweist, stand außer Frage.

Ein wesentliches Ziel des Klageverfahrens ist damit erreicht.

Entscheidungsrelevant ist die Frage, welches Verständnis der Äußerungen richtigerweise zu Grunde gelegt werden muss. Es geht aber auch um die Frage,  ob die angegriffenen Formulierungen als Meinung und nicht als Tatsachenbehauptungen erkennbar waren und deshalb zulässig wären.

Auch eine Meinungsäußerung darf aber Grenzen der Anständigkeit nicht verletzen, muss sich auf belastbare Tatsachen stützen lassen und kann nicht die zentralen Prinzipien einer Institution unhaltbar angreifen.

Das Gericht ließ in der heutigen Verhandlung erkennen, dass es derzeit dazu tendiere, die Äußerung das IZA betreibe „Lobbying“ auch weiterhin zu untersagen. Den Beklagten wird es voraussichtlich ebenfalls untersagt bleiben, durch bestimmte Textpassagen den Eindruck zu erwecken, das IZA informiere nicht über seine private Finanzierung.

Hinsichtlich der Äußerungen, das IZA bezeichne sich „faktenwidrig als ‚unabhängig‘“ und „von ‚freier Wissenschaft‘ kann hier allerdings beim besten Willen nicht gesprochen werden“, wies das Gericht nochmals darauf hin, dass es sich um mehrdeutige Äußerungen handele. Insoweit bedürfe es einer deutlichen, über die in im ersten Verhandlungstermin abgegebene Erklärung hinausgehenden Klarstellung der Beklagten. Der Prozessbevollmächtigte der Beklagten stellte nochmals klar, die Beklagten hätten mit dem Beitrag nicht zum Ausdruck bringen wollen, dass Gefälligkeitsgutachten erstattet werden oder Vorgaben gefolgt wird. Nach Ansicht der Beklagten sei dies in dem Artikel nicht zum Ausdruck gekommen. Der Beklagtenvertreter stellte – dem Hinweis des Gerichts folgend – weiter klar, dass die Beklagten die streitgegenständlichen Aussagen in dieser Form zukünftig nicht mehr veröffentlichen werden. Das Gericht signalisierte, dass es aufgrund der ergänzten Klarstellung dazu neige, einen auf diese mehrdeutigen Äußerungen bezogenen Unterlassungsanspruch zu verneinen.

Weiter ließ das Gericht erkennen, dass es dazu tendiere, eine von den Beklagten erhobene Hilfswiderklage als unbegründet abzuweisen.

Das IZA ist ein in Deutschland ansässiges, unabhängiges wissenschaftliches, transparentes und als gemeinnützig anerkanntes Forschungsinstitut mit einem globalen Forschungs- und Beratungsauftrag. Es ist auch das größte Forschernetzwerk von Ökonomen, das weltweit über 1300 Wissenschaftler aus 50 Ländern zusammenführt und ihre Forschungs- und Beratungsbeiträge zu allen Fragen der Arbeitsökonomie kommuniziert. So sind seit 1998 beispielsweise weit über 8000 Diskussionspapiere in der IZA Discussion Paper Series erschienen. Der Forschungsoutput des IZA etwa in Form der IZA Discussion Paper Series reflektiert den breiten Stand arbeitsmarktökonomischen Denkens und Wissens auf der Welt und somit auch wie selbstverständlich die Vielfalt alternativer wissenschaftlicher Ansätze. Die renommierte wirtschaftswissenschaftliche Ranking-Organisation RePEc führt das IZA als Nr. 1 der wirtschaftswissenschaftlichen Institutionen Deutschlands.

Das IZA ist durch seine Konstruktionsprinzipien in einer einzigartigen Weise unabhängig und transparent. Dank einer soliden Grundfinanzierung (Wissenschaftsförderung) durch die Deutsche Post-Stiftung ist das IZA unabhängig von Auftragsforschung. Daher ist es dem IZA möglich, seine wissenschaftliche Forschungstätigkeit und ausdrücklich wissenschaftlich fundierte und evidenzbasierte Beratungstätigkeit frei und unabhängig auszuüben.

In seiner wissenschaftlichen Arbeit und Beratungsaktivität unterliegt es keinen Vorgaben und Auflagen und handelt unabhängig. Daneben wirbt das Institut im Wettbewerb regelmäßig Forschungs- und Beratungsaufträge ein, beispielsweise von Institutionen wie der Weltbank, der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), der Volkswagen-Stiftung, der Thyssen-Stiftung, der Europäischen Union, dem Britischen Entwicklungshilfeministerium (DFID) und dem Bundeswirtschaftsministerium. Die vielfältigen Förderungen werden in geeigneter Weise benannt, insbesondere auf der Homepage des IZA.

Ökonomen sollen frei von Restriktionen forschen und beraten können. Das IZA hat bereits im April 2012 noch vor dem Verein für Socialpolitik (VfS), der Vereinigung der Ökonomen im deutschsprachigen Raum, einen eigenen Ethikkodex beschlossen, der Autoren unter anderem verpflichtet, transparent auf mögliche Interessenskonflikte hinzuweisen, und so die Objektivität der Wissenschaft zu sichern.

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Celebrating IZA Research Fellow Marc Nerlove Turning 80

Marc NerloveThe economics profession celebrates the 80th birthday of IZA Research Fellow Marc Nerlove with a prestigious conference in Washington DC on May 23, 2014. The speakers include James Stock (Harvard University), Jinyong Hahn (University of California Los Angeles), James Heckman, (University of Chicago), Ariel Pakes (Harvard University) and John Rust (Georgetown University).

See Program.

IZA Director Klaus F. Zimmermann and the IZA network congratulate the great scientist for his lifetime achievements.
Joining the network in 2001, Marc Nerlove has been an active supporter of IZA in many ways. The collaboration of the IZA Director with Nerlove goes back to the 1980s, when Marc Nerlove was a frequent visitor at the University of Mannheim in Germany.
Marc Nerlove is currently Distinguished University Professor of Agricultural and Resource Economics, University of Maryland. He previously held positions at Yale, Stanford, Chicago, Northwestern, and the University of Pennsylvania. He received his Ph.D. in Economics with distinction from the Johns Hopkins University in 1956. In 1969, Marc Nerlove was awarded the John Bates Clark Medal. He is Fellow of the Econometric Society (1960), of the American Statistical Association (1964), the American Agricultural Economics Association (1993), and the Argentine Association of Political Economy (2000). In 2012, he was elected Distinguished Fellow of the American Economic Association (AEA).
Marc NerloveMarc Nerlove is an outstanding researcher and excellent teacher, who has stimulated generations of applied economists and econometricians. Addressing important empirical problems in all areas of economics, he was pushing the frontier of widely used econometric methods in time-series analysis and micro-econometrics. For instance, he introduced the concept of partial identification into econometrics and laid the basis of the understanding of adaptive expectations.
Early on, he developed dynamic models of producer supply, and was dealing with issues of agricultural economics like estimating the elasticities of supply of corn, cotton and wheat, and predicting the demand for meat in the United States. He has also done core research on population economics, fertility and optimal population. He has further pioneered the analysis of business survey data.
Throughout his extremely productive academic life, Marc Nerlove has been and continues to be a role model for applied economists.

 

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