Zerr – Spiegel

Schlecht recherchiert und falsch berichtete Spiegel Online am 17. 7. 2012 in einem Artikel “Marcel Fratzscher. EZB-Ökonom soll neuer DIW-Chef werden”:

 “… Zimmermann und das DIW hatten in der Vergangenheit wiederholt für negative Schlagzeilen gesorgt. Der Rechnungshof Berlin hatte dem DIW Verschwendung von Steuergeldern in Millionenhöhe vorgeworfen. Auch Zimmermann wurde im Jahresbericht 2010 indirekt kritisiert. Aufgrund seiner Geschäftsführertätigkeit für ein Bonner Unternehmen und seiner Vorstandstätigkeit in einer Washingtoner Gesellschaft sei er “etwa nur zu einem Drittel der Arbeitszeit am DIW anwesend”, hieß es darin. …. lgr/dpa/dapd”

Dabei hatte dapd bereits am 8. 4. 2011 diese Falschmeldung zurückgenommen:

“Klarstellung einer dapd-Meldung vom 1. Februar 2011 8. April 2011 | 19:25 Uhr

Berlin (dapd). dapd hatte am 1. Februar 2011 um 10.48 Uhr in einer Ersten Zusammenfassung mit dem Titel “DIW-Präsident Zimmermann tritt zurück – Zahlreiche negative Schlagzeilen im vergangenen Jahr” den Rechnungshof Berlin mit der Feststellung wiedergegeben, dass der DIW-Präsident Klaus Zimmermann “aufgrund seiner Geschäftsführertätigkeit für ein Bonner Unternehmen und seiner Vorstandstätigkeit in einer Washingtoner Gesellschaft ‘etwa nur zu einem Drittel der Arbeitszeit am DIW anwesend’ (sei)”.

Wir stellen klar: Zimmermann durfte aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen mit dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) das Amt des DIW-Präsidenten mit seiner Tätigkeit als Geschäftsführer des Bonner gemeinnützigen Forschungsinstituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) verbinden. Er widmete diesen Aufgaben seine Arbeitszeit vertragsgemäß zu gleichen Teilen. Er übte keine Vorstandstätigkeit für die in Washington angesiedelte amerikanische gemeinnützige wissenschaftliche Einrichtung DIW DC aus, sondern nimmt seine Kontrollfunktion als Chairman of the Board ehrenamtlich wahr.

Nach Angaben seiner Rechtsanwälte hat Zimmermann gegen anderslautende Medienberichte in der Zwischenzeit Unterlassungen erwirkt. dapd.djn/hoe/iha”

Diese “Story” war Teil einer umfangreichen Medienkampagne seit 2009, die sich einen irreführenden und widerlegten Bericht des Berliner Landesrechnungshofes zunutze machte. Dabei waren umfangreiche Details verbreitet worden, die sich später als falsch oder irreführend erwiesen und deren Verbreitung presserechtlich untersagt wurden. Die Kernbehauptung der Steuerverschwendung war von der Berliner Landesregierung und dem Kuratorium des DIW bereits Anfang 2010 zurückgewiesen worden. Im April 2012 hatte auch die Berliner Staatsanwaltschaft nach langjähriger Prüfung mit einer juristische Einstellung erster Klasse ihr Verfahren beendet.

Über die Einstellung und ihre Bewertung ist berichtet worden, ohne dass dies aber medial zureichend aufgegriffen worden wäre.

Die Aussage des Rechnungshofes, ich wäre wegen Tätigkeiten für “Firmen” in Bonn und Washington (IZA, DIW DC) nur zu einem Drittel als Präsident des DIW im Institut in Berlin anwesend gewesen, lässt die Vernachlässigung von Dienstpflichten vermuten. Diese Schlußfolgerung wurde immer wieder und wird immer noch verbreitet, obwohl die gegenteiligen Fakten längst bekannt sind. Und ohne dass mir Gelegenheit für eine Stellungnahme gegeben wird.

Die Behauptung der Vernachlässigung von Dienstpflichten ist falsch und ehrenrührig.

Tatsächlich war ich immer viel länger anwesend, obwohl ich nach Vereinbarung mit dem Kuratoriumsvorsitzendem (dem Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums im DIW) und wie auch dem Kuratorium mitgeteilt nur ein Drittel meiner Dienstzeit anwesend sein sollte.

Was ist der Hintergrund?

Nachdem ich zuvor Anfragen zur Leitung des Münchner Ifo-Instituts und des DIW abgelehnt hatte, baten mich im Jahre 1999 Vertreter der Bundes- und der Landesregierung und des Kuratoriums, die Präsidentschaft des DIW Berlin ausdrücklich unter Beibehaltung meiner Aufgaben in Bonn (Professur an der Universität Bonn, Direktorposition des IZA) zu übernehmen.

Die “Firma” in Bonn ist das gemeinnützige Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA), für das mein DIW-Arbeitsvertrag eine gleichgewichtige Tätigkeit, also 50:50%, vorsah. Aus dieser Verbindung ergaben sich wie im Arbeitsvertrag dargelegt große Synergien für die Tätigkeit am DIW. Diese Arbeitsteilung war also Dienstaufgabe.

Da zur Aufgabe des Präsidenten Forschung und öffentliche Aufgaben gehören, ergeben sich die Vorteile für beide Institute unmittelbar. Die Erfüllung dieser Aufgaben lassen sich auch transparent in meinem im Netz verfügbaren CV nachlesen. So kam es tatsächlich zu erheblichen Komplementaritäten.

Ein Institutsleiter muss einen Großteil seiner Aufgaben auch Nachts, an Wochenenden und unter Verzicht auf Urlaub außerhalb des Instituts ausführen. Deshalb wurde nach einer Satzungsänderung am DIW 2000 die Funktion des Vizepräsidenten eingeführt und die Position des Verwaltungsleiters zu einem Geschäftsführer im Vorstandsrang aufgewertet. Weder war eine überwiegende Präsenz des Präsidenten im Institut nötig, noch war sie vereinbart.

Die Aussage, ich würde eine “Vorstandstätigkeit in einer Washingtoner Gesellschaft” ausüben, zeugt ebenfalls von großer Unkenntnis. Das DIW DC ist eine amerikanische gemeinnützige Einrichtung, bei der ich eine Kontrollfunktion als Chairman of the Board ehrenamtlich wahrnehme. Die Kooperation mit dem DIW DC wurde im Übrigen vom Wissenschaftlichen Beirat und dem Kuratorium des DIW ausdrücklich gebilligt und von der das DIW tragenden Leibniz-Gemeinschaft unterstützt. Es handelte sich hier also ausdrücklich um eine Tätigkeit für das DIW.

Es ist also falsch, dass ich nur zu einem Drittel meiner Arbeitszeit im DIW anwesend war, obwohl ich es nach Vereinbarung “gedurft” hätte. Tatsächlich habe ich weit mehr als arbeitsvertraglich vereinbart für das Institut in und außerhalb Berlins gearbeitet. Alles andere ist unwahr.

Hinweis: Nach Intervention meiner Rechtsanwälte hat Spiegel online ab dem 23. 7. 2012 seine Darstellung fair korrigiert. In dem Artikel sind jetzt die folgenden Sätze gestrichen:

”… Zimmermann und das DIW hatten in der Vergangenheit wiederholt für negative Schlagzeilen gesorgt. Der Rechnungshof Berlin hatte dem DIW Verschwendung von Steuergeldern in Millionenhöhe vorgeworfen. Auch Zimmermann wurde im Jahresbericht 2010 indirekt kritisiert. Aufgrund seiner Geschäftsführertätigkeit für ein Bonner Unternehmen und seiner Vorstandstätigkeit in einer Washingtoner Gesellschaft sei er “etwa nur zu einem Drittel der Arbeitszeit am DIW anwesend”, hieß es darin. …. lgr/dpa/dapd”

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Vorwürfe haltlos – Staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen DIW-Präsidenten Zimmermann eingestellt

(Bonn, 13. April 2012) Die Berliner Staatsanwaltschaft stellt mit Schreiben vom 12. April 2012 das Ermittlungsverfahren gegen Prof. Dr. Klaus F. Zimmermann gemäß § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung ein. Dies ist eine juristische Einstellung erster Klasse und ein voller Erfolg für Zimmermann.

Ende 2009 hatte der Landesrechnungshof Berlin, Klaus F. Zimmermann, seinerzeit Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), vorgeworfen, das DIW hätte unter seiner Leitung Steuergelder verschwendet. Aufgrund einer Strafanzeige aus der Berliner Politik leitete die Berliner Staatsanwaltschaft Anfang Januar 2010 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Untreue ein.
Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor (Berlin), der Strafverteidiger von Zimmermann, stellt dazu u.a. (s. www.verteidiger-in-Berlin.de) fest:”Sämtliche Vorwürfe haben sich als haltlos erwiesen… Tatsächlich ist die Staatsanwaltschaft auf der Grundlage ausgesprochen sorgfältiger Ermittlungen … zu dem Ergebnis gelangt, dass Herrn Prof. Dr. Zimmermann in keinem der angezeigten Fälle seine gegenüber dem DIW bestehende Vermögensbetreuungspflicht verletzt habe, was eine entscheidende Voraussetzung des Vorwurfs der Untreue gewesen wäre….. Die Staatsanwaltschaft ist damit nach mehr als zwei Jahre dauernden gründlichen Ermittlung zu dem gleichen Ergebnis gekommen wie bereits die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung in ihrer Stellungnahme vom 10.02.2010 zum Rechnungshofbericht.”
Bereits zu Beginn des Jahres 2010 hatten das DIW und der seinerzeitige Berliner Senat die Vorwürfe des Landesrechnungshofes in umfangreichen Stellungnahmen zurückgewiesen und widerlegt. Das Kuratorium des DIW stellte dazu am 18. März 2010 fest: “Das Kuratorium teilt die auf dem derzeitigen Sachstand basierende Bewertung der Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft bezüglich der Kritik des Landesrechnungshofs und hält den Großteil der Vorwürfe für nicht gerechtfertigt … Ausdrücklich anerkannt wurde auch die enorme Steigerung der wissenschaftlichen Forschungsarbeiten der DIW-Mitarbeiter, die das Renommee des Instituts ganz wesentlich gestärkt und verbessert haben.”
Die Prüfungsmitteilung des Berliner Landesrechnungshofes war unmittelbar nach ihrer Erstellung im Dezember 2009 der Öffentlichkeit gezielt und einseitig zugespielt worden und hatte zu umfangreichen Vorverurteilungen in den Medien und zu einer öffentlichen Kampagne gegen den seinerzeitigen DIW-Präsidenten geführt. Dabei waren auch im Zusammenhang mit der Prüfungsmitteilung umfangreiche Details verbreitet worden, die sich später als falsch oder irreführend erwiesen und deren Verbreitung presserechtlich untersagt wurden.
„Es wäre sehr wünschenswert, wenn die Medien, die umfassend über das Ermittlungsverfahren und die Vorwürfe berichtet haben, nunmehr ebenso umfassend über die Einstellung mangels Tatverdacht berichten würden,“ kommentiert Rechtsanwalt Gernot Lehr, Kanzlei Redeker Sellner Dahs (Bonn), der Zimmermann presserechtlich beraten hat, die Einstellung des Verfahrens.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Dieter Leuze (Essen), der diese Fragen und die Praxis der Rechungshofprüfungen wissenschaftlich untersucht hat, stellt zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft fest: “Ich hatte 2010 zu den Vorgängen um das DIW und seinen Präsidenten in der juristischen Fachzeitschrift ‘Verwaltungsrundschau’ (2010, S. 369 – 374) kritisiert, dass diese beispielslose Pressekampagne durch den Rechnungshof geduldet wurde. Dies und die erheblichen Mängel im Prüfbericht ließen vom Rechnungshof kein objektives und faires Verfahren erwarten. Umso bemerkenswerter ist nach diesem einseitigen Vorgehen des LRH Berlin nun das Urteil des Staatsanwaltes nach offensichtlich gründlicher Prüfung.”
Die Vorwürfe des Landesrechnungshofes und der Medien zielten auf die zentralen Elemente des Reformkurses, den Zimmermann seit seiner Übernahme der Leitung des DIW im Jahre 2000 eingeschlagen hatte: Die erfolgte wirtschaftliche Sanierung des Instituts, den Aufbau wissenschaftlicher Führungs- und Leistungsanreizstrukturen, die enge Verbindung von Forschung und Beratung, den aus Kapazitäts- und Sicherheitsgründen notwendigen Umzug in ein Gebäude in Berlin-Mitte, die wissenschaftliche Vernetzung und die Internationalisierung des Instituts sowie die angestrebte politische Unabhängigkeit. Leibniz-Gemeinschaft, Wissenschaftlicher Beirat und Kuratorium hatten nach verschiedenen Evaluationen die Institutsleitung vielfach in diesem Kurs bestätigt und die hohe Zielerreichung gelobt.
Dennoch sah sich das DIW unter der Leitung von Zimmermann über 11 Jahre wegen seiner inneren Reformen und wegen des Engagements für einen wirtschaftlichen Reformkurs in Deutschland immer wieder Anfeindungen ausgesetzt, die bis zu mehreren terroristischen Attacken und jahrelangem Polizeischutz führten.
Prof. Dr. Dr. h. c. Günter Stock (Berlin), Präsident der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Kuratoriumsvorsitzender des DIW von 2002 bis 2008, hatte das Institut in seiner Reformphase kontrolliert. Er stellt fest: “Die klärende Entscheidung der Staatsanwaltschaft beendet eine unsägliche, öffentliche Debatte. Zimmermann hat das DIW durch seinen Reformkurs wirtschaftlich und wissenschaftlich saniert und nach den Vorstellungen der Leibniz-Gesellschaft und des Wissenschaftsrates als unabhängiges, leistungsfähiges Forschungsinstitut aufgestellt. Die zentrale Kritik des Rechnungshofes war, soweit ich sie aus meiner Kenntnis beurteilen kann, nicht angemessen. Die Gremien des DIW haben zu meiner Amtszeit die Politik des Präsidenten immer voll mitgetragen.”
Prof. Dr. Klaus F. Zimmermann (Bonn): “Es ist vielfach darüber geschrieben worden, dass ich die Aufgabe beim DIW 2000 nur auf Drängen der Politik und der Wissenschaft übernommen habe. Offenkundig war es angesichts der finanziellen und wissenschaftlichen Lage des Instituts sehr schwierig, die Führungsfrage zu lösen. Von Anfang an ging es mir ausschliesslich darum, einen Beitrag zur wissenschaftlichen Neuausrichtung des DIW und somit zur Stärkung der deutschen Forschungs- und Beratungsinstitutionen zu leisten. Es gelang, bis 2009 alle vorgegebenen Ziele der Leibniz-Gesellschaft und des Wissenschaftsrates zu erreichen und das Institut in gesunde wirtschaftliche und wissenschaftliche Strukturen zu führen. Ich bedanke mich bei der Staatsanwaltschaft für das gründliche und faire Verfahren und den klaren Schlussstrich.”
“Damit wird auch deutlich,  dass es bei dem Konflikt um das DIW in Wahrheit um die Frage seiner künftigen Ausrichtung ging. Das ist der eigentliche Hintergrund der Auseinandersetzung,  aus der ich mit meinem vorzeitigen Rücktritt 2011 dann die Konsequenzen gezogen habe”, sagte der ehemalige DIW – Präsident.

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Arbeitslosigkeit in Euro-Zone fast auf 15-Jahres-Hoch

Berlin, 02. Apr (Reuters) – “Die Arbeitslosigkeit in der Euro-Zone ist so hoch wie seit fast 15 Jahren nicht mehr. 17,134 Millionen Frauen und Männer waren im Februar ohne Job – 162.000 mehr als im Vormonat, teilte das europäische Statistikamt Eurostat am Montag mit. Das entspricht einer Arbeitslosenquote von 10,8 Prozent. Höher war sie zuletzt im April 1997 mit 10,9 Prozent. In Österreich (4,2 Prozent), die Niederlande (4,9 Prozent), Luxemburg (5,2 Prozent) und Deutschland (5,7 Prozent) fällt die Bilanz am besten aus. Die höchsten Arbeitslosenquoten haben Spanien (23,6 Prozent) und Griechenland (21,0 Prozent), die mit einer schweren Schulden- und Wirtschaftskrise kämpfen. “

Die neuen Zahlen bestätigen den Trend: Es gelingt Deutschland, seine ausgezeichnete relative Position am europäischen Arbeitsmarkt zu erhalten. Das ist darin begründet, dass wir uns den Anforderungen der globalisierten Märkte gestellt sowie unseren Arbeitsmarkt reformiert haben. Deutschland kann aber nur dann dauerhaft von seiner starken Position profitieren, wenn unsere europäischen Partnerstaaten wirtschaftlich noch mehr mit uns zusammenwachsen. Deshalb bietet die jetzige Krise einzigartige Chancen in dreierlei Richtungen: Zuwanderung von Griechen und Spaniern beispielsweise hilft, dort eine verlorene Generation zu verhindern und nutzt den Partnerländern. Deutschlands Arbeitsmarkt wird europäischer, mit positiven Folgen für die Absatzchancen unserer Produkte. Und unser Fachkräftemangel läßt sich so abmildern. Mit einem Massenansturm von arbeitslosen Spaniern und Griechen müssen wir aber nicht rechnen. Vielmehr wächst Europa in der Krise auch am Arbeitsmarkt enger zusammen.

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