Urteil des Landgerichts Hamburg zum Rügemer Prozess (Az.: 324 O 19/14)

Gericht untersagt Lobbyismus-Vorwurf und unzutreffenden Eindruck das IZA informiere nicht über seine private Finanzierung (Vorwurf der „Tarnkappenwissenschaft“) unter Strafandrohung und bewertet weitere Aussagen als reine Meinungsäußerungen, nicht als Tatsachenbehauptungen. Die Beklagten erklären, diese Meinungsäußerungen nicht in gleicher Form wiederholen zu wollen.

Im Gegensatz zum herrschenden Wissenschaftsverständnis und dem Wissenschaftsverständnis des IZA hatten die Beklagten während des Prozesses ausgeführt, dass es in ihrem Verständnis Wissenschaft ohne „jede Interessensbindung oder Interessensverpflichtung“ gar nicht gebe. Eine solche interessensgeleitete Wissenschaft widerspricht jedoch gänzlich den ethischen Prinzipien des IZA.

Das IZA bestehe, so der Vorwurf der Beklagten, aus Tarnkappenwissenschaftlern, die unter dem Mantel der Wissenschaft Interessen der Wirtschaft geheim transportieren, da nicht über die private Finanzierung informiert würde. Dieser absurden und faktenwidrigen Einschätzung war das IZA, das ergebnisoffen und transparent agiert, entschieden entgegengetreten.

Mit Urteil vom 06.02.2015 hat das Landgericht Hamburg es den Beklagten, Herrn Dr. Rügemer und dem Herausgeber des Online-Angebots NRhZ-Online, nun untersagt, in Bezug auf das IZA zu äußern und/oder äußern zu lassen und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, dieses betreibe

– Lobbying und

– durch bestimmte Textpassagen den Eindruck zu erwecken, dass das IZA nicht über seine private Finanzierung informiere.

Damit ist die zentrale Doppel-These der Lobby-Tarnkappenwissenschaftler gerichtlich zurückgewiesen worden. Somit wurde in den genannten zwei Punkten dem IZA vollumfänglich Recht gegeben. Das Gericht hat festgestellt, dass der vermittelte Eindruck “unwahr” ist und “das Unternehmenspersönlichkeitsrecht der Klägerin [verletzt]” wird. Es handele sich um eine “ehrverletzende” Behauptung.

Hinsichtlich der weiteren Aussagen, das IZA bezeichne sich „faktenwidrig als ‚unabhängig‘“ und „von ‚freier Wissenschaft‘ kann hier allerdings beim besten Willen nicht gesprochen werden“, hat das IZA die Klarstellung erwirkt, dass diese Aussagen als Meinungsäußerungen, aber nicht als Tatsachenbehauptungen zu verstehen und deshalb als zulässig zu bewerten sind. Das Gericht hat betont, dass hiermit selbstverständlich keine Aussage darüber getroffen wird, ob das IZA tatsächlich unabhängig ist oder ob seine wissenschaftliche Arbeit frei ist. Fakt ist, dass das IZA keinen Einflüssen Dritter ausgesetzt ist und sich nur der Wissenschaft verpflichtet hat. Der Beklagtenvertreter hatte außerdem vor Gericht klargestellt, dass die Beklagten die streitgegenständlichen Aussagen in dieser Form zukünftig nicht mehr veröffentlichen werden. Sie hätten auch nicht behaupten wollen, dass Gefälligkeitsgutachten erstellt würden oder Vorgaben gefolgt werde.

Des Weiteren wurde die Widerklage der Beklagten durch das Landgericht ebenfalls abgewiesen.

Die Beklagten tragen die Prozesskosten zu 60%, das IZA zu 40%. Die Kostenverteilung ist ein klares Indiz für das Prozessergebnis.

Das Klageverfahren konnte deshalb erstinstanzlich sehr erfolgreich für das IZA abgeschlossen werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Lesen Sie eine vertiefende Analyse des Urteils hier:

Mit Urteil vom 06.02.2015 hat das Landgericht Hamburg es den Beklagten, Herrn Dr. Rügemer und dem Herausgeber des Online-Angebots NRhZ-Online, untersagt, in Bezug auf das IZA zu äußern und/oder äußern zu lassen und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, dieses betreibe Lobbying.

Weiter hat es den Beklagten untersagt, durch bestimmte Textpassagen den Eindruck zu erwecken, dass das IZA nicht über seine private Finanzierung informiere.

Gegenstand des Klageverfahrens waren Äußerungen in einem Artikel mit der Überschrift „Die unterwanderte Demokratie – der Marsch der Lobbyisten durch die Institutionen“, der unter anderem in dem Online-Angebot www.nrhz.de veröffentlicht worden war. In dieser Berichterstattung hieß es unter anderem, das IZA bezeichne sich „faktenwidrig als ‚unabhängig‘“ und „von ‚freier Wissenschaft‘ kann hier allerdings beim besten Willen nicht gesprochen werden.“ Weiter wurde dem IZA durch die Berichterstattung unterstellt, es betreibe Lobbying. Durch bestimmte Textpassagen wurde der Eindruck erweckt, das IZA informiere nicht über seine private Finanzierung. Dieser unzutreffende Eindruck diente im Rahmen der Berichterstattung als vermeintlicher Beleg für die These, das IZA betreibe Tarnkappenwissenschaft.

Das IZA verwehrt sich gegen diese Vorwürfe. Das IZA ist keinen Einflüssen Dritter ausgesetzt und hat sich nur der Wissenschaft verpflichtet. Es führt seine wissenschaftlichen und evidenzbasierten Projekte transparent und ergebnisoffen durch.

In seinem Urteil führt das Landgericht Hamburg hinsichtlich des Lobbyismus-Vorwurfs unter anderem aus:

„Denn der durchschnittliche Leser versteht die Berichterstattung gerade dahingehend, dass Konzerne ihre Interessenvertretung gezielt durch Finanzierung und entsprechende Konstruktion eines Instituts betreiben und dies zu verschleiern suchen […].

Unter Zugrundelegung eines solchen Begriffsverständnisses fehlt es an hinreichenden tatsächlichen Anknüpfungspunkten für die streitgegenständliche Meinungsäußerung. […] Die insoweit beweisbelasteten Beklagten haben eine gezielte Interessenvertretung der Klägerin zugunsten der Deutsche Post-Stiftung, die einen entsprechenden Anknüpfungspunkt für die Meinungsäußerung darstellen könnte, nicht hinreichend dargelegt und unter Beweis gestellt – nach ihrer Rechtsauffassung behaupten sie entsprechendes ja auch nicht.“

Die Beklagten hatten in ihrem Beitrag die These von der Unterwanderung staatlicher Institutionen durch Lobbyisten mit wirtschaftlichen Interessen geltend machen wollen (Tarnkappenwissenschaft). In der Berichterstattung wird das IZA , wie das Gericht zusammenfassend feststellt hat, als einer der vermeintlichen Fälle “identifiziert” in denen “die private Finanzierung der Öffentlichkeit völlig unbekannt” (so die unzutreffende Behauptung der Beklagten) bleibe. Das Landgericht hat diese Darstellung als unwahr und ehrverletzend untersagt. Denn wie das Gericht zutreffend feststellt hat, informiert das IZA u.a. bereits auf der Startseite seines Internetauftritts über seine private Finanzierung im Rahmen des Wissenschaftssponsoring der Deutschen Post-Stiftung.

Der Vorwurf „des unsichtbaren Lobbyings unter staatlichem Siegel“ entbehrt auch deshalb jeder Tatsachengrundlage.

Weiter hat das Landgericht Hamburg deutlich hervorgehoben, dass es sich bei den Begriffen „unabhängig“ und „freie Wissenschaft“ um wertende Angaben handelt, die vom Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet sind. Es handele sich mithin um Meinungsäußerungen und nicht um Tatsachenbehauptungen.

„Die Frage, ob ein Institut unabhängig ist oder die betriebene Wissenschaft als ‚frei‘ zu charakterisieren ist, kann nicht im Wege einer Beweisaufnahme geklärt werden, da die Begriffe subjektiv jeweils geprägt sind. So können keine allgemeingültigen Voraussetzungen hierfür festgelegt werden, bei deren Vorliegen keinesfalls von ‚frei‘ oder ‚unabhängig‘ ausgegangen werden könnte, da die Bewertung bei jedem Einzelnen unterschiedlich ausfallen kann.“

Insoweit hat das Landgericht insbesondere deutlich gemacht, dass es sich bei den streitgegenständlichen Aussagen nicht um Tatsachenfeststellungen handelt:

„Hiermit wird selbstverständlich keine Aussage darüber getroffen, ob die Klägerin tatsächlich unabhängig ist oder ob ihre wissenschaftliche Arbeit frei ist.“

Die Äußerungen „faktenwidrig bezeichnet es sich als ‚unabhängig‘“ und „von ‚freier Wissenschaft‘ kann hier allerdings beim besten Willen nicht gesprochen werden“, sind nach der Bewertung des Landgerichts Hamburg nicht etwa zulässig, weil es sich um zutreffende Tatsachenbehauptungen handeln würde. Die Äußerungen sind als Meinungsäußerungen bewertet und als noch zulässig erachtet worden. Ob die mitgeteilte Meinung richtig oder falsch ist hat das Landgericht nicht entschieden.

Für die Einordnung und Bewertung der Meinungsäußerungen sind nach Auffassung des IZA insbesondere die Klarstellungen der Beklagten zu berücksichtigen.

Der Prozessbevollmächtigte der Beklagten hatte im Prozess klargestellt, die Beklagten hätten mit dem streitgegenständlichen Beitrag nicht zum Ausdruck bringen wollen, dass das IZA Gefälligkeitsgutachten erstattet habe oder Vorgaben folge. Nach Ansicht der Beklagten sei dies in dem Artikel nicht zum Ausdruck gekommen. Der Beklagtenvertreter hatte außerdem klargestellt, dass die Beklagten die streitgegenständlichen Aussagen in dieser Form zukünftig nicht mehr veröffentlichen werden.

Mit diesen Klarstellungen und dem Verbot der Äußerungen, das IZA betreibe Lobbying und informiere nicht über seine private Finanzierung, sind die wesentlichen Ziele des Klageverfahrens erreicht. Das Klageverfahren konnte deshalb erstinstanzlich vor dem Landgericht Hamburg sehr erfolgreich für das IZA abgeschlossen werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

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Deutschpflicht Zuhause für Migranten?

In Deutschland wird jetzt die Forderung diskutiert, Migranten sollten Zuhause und im öffentlichen Raum verpflichtet sein, Deutsch zu sprechen.

Es ist richtig, Integration auch mit Anforderungen zu verbinden. Und Kenntnisse der Sprache des Aufnahmelandes sind für die meisten Zuwanderer nach aller nationaler und internationaler Erfahrung der zentrale Schlüssel für gesellschaftliche Akzeptanz, für Erfolg im Arbeitsmarkt und Wohlstand. Dies trägt auch dazu bei, dass die einheimische Bevölkerung von der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Dynamik profitiert.

Die Forderung nach Deutsch Zuhause ist aber eine politische Luftnummer; sie ist, selbst wenn sie nahe läge, nicht erzwingbar. Wie die Gedanken frei sind, so ist auch das Zuhause im Rahmen gesetzlicher Regelungen ein gesellschaftlicher Schutzraum.

Aber dieser Wunsch ist auch kontraproduktiv: Jedem Praktiker in der Betreuung von Migrantenfamilien ist klar, dass man nur vermitteln kann, was an Kenntnissen vorhanden ist. So übertragen sich schlechte Deutschkenntnisse in der Familie bereits früh in der Entwicklung von den Eltern auf die Kinder. Mit lebenslangen Dauerfolgen.

Und der Vorschlag ist gefährlich, denn er nimmt den Migranten ein einfach zu erwerbendes Humankapital, wenn sie die Sprache ihrer ethnischen Herkunft nicht mehr oder nicht mehr genügend sprechen. Im Zweifel sollte sich die Sprachvermittlung Zuhause auf das konzentrieren, was die Zuwandererfamilie am besten beherrscht.

Dies ist aber keine Abkehr von der Notwendigkeit einer Verstärkung der Bemühungen, Deutsch zu vermitteln, wo dies möglich ist: In Integrationskursen, in Vereinen und gesellschaftlichen Organisationen, in den Kindergärten und natürlich in den Schulen.

Die Zukunft unserer Gesellschaft und Wirtschaft liegt in ihrer internationalen Orientierung und globalen Kompetenz. Dazu müssen wir keine deutsche Identität aufgeben; es ist nur nötig, dazuzulernen. Es gibt aber auch multi-ethnische Identitäten, die in unserer offenen Welt große gesellschaftliche und wirtschaftliche Vorteile bringen. Dies sollte in vorschnellen Debatten nicht zu kurz kommen.

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Unabhängigkeit und Transparenz im Rügemer-Verfahren

Am 10.10.2014 fand der letzte Verhandlungstermin des anhängigen Klageverfahrens vor dem Landgericht Hamburg (Az.: 324 O 19/14) statt. Eine Entscheidung des Gerichts wird am 27.11.2014 erwartet.

Dieses Klageverfahren war entstanden, als Werner Rügemer, Autor des Artikels “Die unterwanderte Demokratie – Der Marsch der Lobbyisten durch die Institutionen”, der unter anderem in dem Online-Angebot www.nrhz.de veröffentlicht wurde, und der Herausgeber dieses Online-Angebots eine durch das Landgericht Hamburg erlassene einstweilige Verfügung (Az.: 324 O 541/13) gegen diesen Artikel nicht akzeptieren wollten.

Das Hamburger Landgericht hatte untersagt, unter Bezugnahme auf das IZA zu behaupten und/oder behaupten zu lassen und/oder zu verbreiten oder verbreiten zu lassen:

– “Faktenwidrig bezeichnet es sich als ‘unabhängig’.”
–“Von ‘freier Wissenschaft’ kann hier allerdings beim besten Willen nicht gesprochen werden.”
– Es “betreibt Lobbying”.

Weiter hatte es untersagt, durch bestimmte Textpassagen den Eindruck zu erwecken, dass das IZA “nicht über seine private Finanzierung informiert.”

Das IZA ist keinen Einflüssen Dritter ausgesetzt ist und hat sich nur der Wissenschaft verpflichtet. Auf die Wissenschaftsförderung der Deutschen Post-Stiftung wird transparent hingewiesen.

Am ersten Verhandlungstag hatte das Gericht erläutert, die Äußerungen von Herrn Rügemer könnten auch dahingehend verstanden werden, dass das IZA im Interesse von Auftraggebern oder Förderern Gefälligkeitsgutachten erstelle bzw. Vorgaben Dritter erfülle.

Herr Rügemer räumte vor Gericht ein und gab zu Protokoll, dass er in dem Beitrag diese Vorwürfe nicht habe zum Ausdruck bringen wollen, also dass das IZA keine Gefälligkeitsgutachten erstelle und nicht Vorgaben Dritter folge.

Auch dass das IZA auf seine Finanzierung durch die Deutsche Post-Stiftung hinweist, stand außer Frage.

Ein wesentliches Ziel des Klageverfahrens ist damit erreicht.

Entscheidungsrelevant ist die Frage, welches Verständnis der Äußerungen richtigerweise zu Grunde gelegt werden muss. Es geht aber auch um die Frage,  ob die angegriffenen Formulierungen als Meinung und nicht als Tatsachenbehauptungen erkennbar waren und deshalb zulässig wären.

Auch eine Meinungsäußerung darf aber Grenzen der Anständigkeit nicht verletzen, muss sich auf belastbare Tatsachen stützen lassen und kann nicht die zentralen Prinzipien einer Institution unhaltbar angreifen.

Das Gericht ließ in der heutigen Verhandlung erkennen, dass es derzeit dazu tendiere, die Äußerung das IZA betreibe „Lobbying“ auch weiterhin zu untersagen. Den Beklagten wird es voraussichtlich ebenfalls untersagt bleiben, durch bestimmte Textpassagen den Eindruck zu erwecken, das IZA informiere nicht über seine private Finanzierung.

Hinsichtlich der Äußerungen, das IZA bezeichne sich „faktenwidrig als ‚unabhängig‘“ und „von ‚freier Wissenschaft‘ kann hier allerdings beim besten Willen nicht gesprochen werden“, wies das Gericht nochmals darauf hin, dass es sich um mehrdeutige Äußerungen handele. Insoweit bedürfe es einer deutlichen, über die in im ersten Verhandlungstermin abgegebene Erklärung hinausgehenden Klarstellung der Beklagten. Der Prozessbevollmächtigte der Beklagten stellte nochmals klar, die Beklagten hätten mit dem Beitrag nicht zum Ausdruck bringen wollen, dass Gefälligkeitsgutachten erstattet werden oder Vorgaben gefolgt wird. Nach Ansicht der Beklagten sei dies in dem Artikel nicht zum Ausdruck gekommen. Der Beklagtenvertreter stellte – dem Hinweis des Gerichts folgend – weiter klar, dass die Beklagten die streitgegenständlichen Aussagen in dieser Form zukünftig nicht mehr veröffentlichen werden. Das Gericht signalisierte, dass es aufgrund der ergänzten Klarstellung dazu neige, einen auf diese mehrdeutigen Äußerungen bezogenen Unterlassungsanspruch zu verneinen.

Weiter ließ das Gericht erkennen, dass es dazu tendiere, eine von den Beklagten erhobene Hilfswiderklage als unbegründet abzuweisen.

Das IZA ist ein in Deutschland ansässiges, unabhängiges wissenschaftliches, transparentes und als gemeinnützig anerkanntes Forschungsinstitut mit einem globalen Forschungs- und Beratungsauftrag. Es ist auch das größte Forschernetzwerk von Ökonomen, das weltweit über 1300 Wissenschaftler aus 50 Ländern zusammenführt und ihre Forschungs- und Beratungsbeiträge zu allen Fragen der Arbeitsökonomie kommuniziert. So sind seit 1998 beispielsweise weit über 8000 Diskussionspapiere in der IZA Discussion Paper Series erschienen. Der Forschungsoutput des IZA etwa in Form der IZA Discussion Paper Series reflektiert den breiten Stand arbeitsmarktökonomischen Denkens und Wissens auf der Welt und somit auch wie selbstverständlich die Vielfalt alternativer wissenschaftlicher Ansätze. Die renommierte wirtschaftswissenschaftliche Ranking-Organisation RePEc führt das IZA als Nr. 1 der wirtschaftswissenschaftlichen Institutionen Deutschlands.

Das IZA ist durch seine Konstruktionsprinzipien in einer einzigartigen Weise unabhängig und transparent. Dank einer soliden Grundfinanzierung (Wissenschaftsförderung) durch die Deutsche Post-Stiftung ist das IZA unabhängig von Auftragsforschung. Daher ist es dem IZA möglich, seine wissenschaftliche Forschungstätigkeit und ausdrücklich wissenschaftlich fundierte und evidenzbasierte Beratungstätigkeit frei und unabhängig auszuüben.

In seiner wissenschaftlichen Arbeit und Beratungsaktivität unterliegt es keinen Vorgaben und Auflagen und handelt unabhängig. Daneben wirbt das Institut im Wettbewerb regelmäßig Forschungs- und Beratungsaufträge ein, beispielsweise von Institutionen wie der Weltbank, der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), der Volkswagen-Stiftung, der Thyssen-Stiftung, der Europäischen Union, dem Britischen Entwicklungshilfeministerium (DFID) und dem Bundeswirtschaftsministerium. Die vielfältigen Förderungen werden in geeigneter Weise benannt, insbesondere auf der Homepage des IZA.

Ökonomen sollen frei von Restriktionen forschen und beraten können. Das IZA hat bereits im April 2012 noch vor dem Verein für Socialpolitik (VfS), der Vereinigung der Ökonomen im deutschsprachigen Raum, einen eigenen Ethikkodex beschlossen, der Autoren unter anderem verpflichtet, transparent auf mögliche Interessenskonflikte hinzuweisen, und so die Objektivität der Wissenschaft zu sichern.

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Celebrating IZA Research Fellow Marc Nerlove Turning 80

Marc NerloveThe economics profession celebrates the 80th birthday of IZA Research Fellow Marc Nerlove with a prestigious conference in Washington DC on May 23, 2014. The speakers include James Stock (Harvard University), Jinyong Hahn (University of California Los Angeles), James Heckman, (University of Chicago), Ariel Pakes (Harvard University) and John Rust (Georgetown University).

See Program.

IZA Director Klaus F. Zimmermann and the IZA network congratulate the great scientist for his lifetime achievements.
Joining the network in 2001, Marc Nerlove has been an active supporter of IZA in many ways. The collaboration of the IZA Director with Nerlove goes back to the 1980s, when Marc Nerlove was a frequent visitor at the University of Mannheim in Germany.
Marc Nerlove is currently Distinguished University Professor of Agricultural and Resource Economics, University of Maryland. He previously held positions at Yale, Stanford, Chicago, Northwestern, and the University of Pennsylvania. He received his Ph.D. in Economics with distinction from the Johns Hopkins University in 1956. In 1969, Marc Nerlove was awarded the John Bates Clark Medal. He is Fellow of the Econometric Society (1960), of the American Statistical Association (1964), the American Agricultural Economics Association (1993), and the Argentine Association of Political Economy (2000). In 2012, he was elected Distinguished Fellow of the American Economic Association (AEA).
Marc NerloveMarc Nerlove is an outstanding researcher and excellent teacher, who has stimulated generations of applied economists and econometricians. Addressing important empirical problems in all areas of economics, he was pushing the frontier of widely used econometric methods in time-series analysis and micro-econometrics. For instance, he introduced the concept of partial identification into econometrics and laid the basis of the understanding of adaptive expectations.
Early on, he developed dynamic models of producer supply, and was dealing with issues of agricultural economics like estimating the elasticities of supply of corn, cotton and wheat, and predicting the demand for meat in the United States. He has also done core research on population economics, fertility and optimal population. He has further pioneered the analysis of business survey data.
Throughout his extremely productive academic life, Marc Nerlove has been and continues to be a role model for applied economists.

 

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„Tarnkappenwissenschaft” und Lobbyismus: Wie hat es Rügemer gemeint?

Das Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) ist eine unabhängige wissenschaftliche und transparente Forschungseinrichtung, die mit dem größten Netzwerk an Ökonomen weltweit eine Kommunikationsplattform für Wissenschaft und Praxis zu allen Fragen der Arbeitsökonomie bereitstellt. Zu Fragen von Lobbyismus und Tarnkappenwissenschaft hat es unlängst eine Erklärung abgegeben.

In einem Artikel von Werner Rügemer mit der Überschrift “Die unterwanderte Demokratie – Der Marsch der Lobbyisten durch die Institutionen”, der unter anderem in der Zeitschrift “Blätter für deutsche und internationale Politik”, Ausgabe 8/2013, und dem Online-Angebot www.nrhz.de veröffentlicht wurde, hieß es unter Bezugnahme auf das IZA unter anderem fälschlich, “Faktenwidrig bezeichne es sich als unabhängig.”; “Von ‘freier Wissenschaft’ kann hier allerdings beim besten Willen nicht gesprochen werden.”. Weiter unterstellte der Beitrag fälschlich, das IZA betreibe Lobbying („Form des unsichtbaren Lobbyings unter staatlichem Siegel“). Auch wurde in der Berichterstattung der unzutreffende Eindruck erweckt, das IZA informiere nicht über seine private Finanzierung durch die Deutsche Post-Stiftung.

Die vom IZA geforderte Unterlassungserklärung lehnten der Autor des Beitrags und der Herausgeber des Online-Angebots www.nrhz.de im Gegensatz zur Blätter Verlagsgesellschaft mbH ab. Deshalb hat das Landgericht Hamburg es diesen Parteien im Wege der einstweiligen Verfügung (Az.: 324 O 541/13) untersagt, unter Bezugnahme auf das IZA zu behaupten und/oder behaupten zu lassen und/oder zu verbreiten oder/oder verbreiten zu lassen:

– “Faktenwidrig bezeichne es sich als ‘unabhängig‘.”;

“Von ‘freier Wissenschaft’ kann hier allerdings beim besten Willen nicht gesprochen werden.”;

– Es “betreibe Lobbying”.

Weiter hat es untersagt, durch bestimmte Textpassagen, den Eindruck zu erwecken, dass das IZA “nicht über seine private Finanzierung informiere.”

Diese Verbote sind folgerichtig, weil das IZA keinen Einflüssen Dritter ausgesetzt ist und sich nur der Wissenschaft verpflichtet hat. Auf die Wissenschaftsförderung der Deutschen Poststiftung wird transparent hingewiesen.

Der Autor und das NRhZ-Online-Angebot wollten diese Entscheidung des Gerichts nicht akzeptieren. Deshalb kam es zu dem derzeit anhängigen Klageverfahren vor dem Landgericht Hamburg (Az.: 324 O 19/14). Über die Klage wurde am 09.05.2014 mündlich verhandelt. Das Gericht erläuterte, die Äußerungen von Herrn Rügemer könnten auch dahingehend verstanden werden, dass das IZA im Interesse von Auftraggebern oder Förderern Gefälligkeitsgutachten erstelle bzw. Vorgaben Dritter erfülle.

Herr Rügemer räumte vor Gericht ein und gab zu Protokoll, dass er in dem Beitrag diese Vorwürfe nicht habe zum Ausdruck bringen wollen, also dass das IZA keine Gefälligkeitsgutachten erstelle und nicht Vorgaben Dritter folge. Damit ist ein wesentliches Ziel des Klageverfahrens bereits erreicht, obwohl das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.

Auch dass das IZA transparent über seine Finanzierung berichtet, stand außer Frage.

Die im Prozess noch offen gebliebene Frage, welches Verständnis der Äußerungen richtigerweise zu Grunde gelegt werden muss, ist weiter klärungsbedürftig.

Noch ein Wort zu den Akteuren: Im zeitlichen Umfeld der Gerichtsverhandlung verbreitete Herr Rügemer seine Position in Pressemitteilungen; Organe wie “scharf links”, “NachDenkSeiten”, “Junge Welt” und der Beirat der Attac solidarisierten sich, Lobbypedia, Wikipedia, das “Neue Deutschland” und die “taz” berichteten. Unter anderem hatten die Hamburger Attac-Gruppe, gemeingut in BürgerInnenhand (gib) und der Berliner Wassertisch und andere Unterstützer aus Bremen und Berlin ihre Teilnahme am Gerichtsprozess ermöglicht.

Siehe für weitere Informationen auch.

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Unterwanderte Demokratie? Einstweilige Verfügung gegen Rügemer

In einem Artikel von Walter Rügemer mit der Überschrift “Die unterwanderte Demokratie – Der Marsch der Lobbyisten durch die Institutionen”, der unter anderem in der Zeitschrift “Blätter für deutsche und internationale Politik”, Ausgabe 8/2013, und dem Online-Angebot www.nrhz.de veröffentlicht wurde, hieß es unter Bezugnahme auf das IZA unter anderem fälschlich, “Faktenwidrig bezeichne es sich als unabhängig.”; “Von ‘freier Wissenschaft’ kann hier allerdings beim besten Willen nicht gesprochen werden.”. Weiter unterstellte der Beitrag fälschlich, das IZA betreibe Lobbying („Form des unsichtbaren Lobbyings unter staatlichem Siegel“). Auch wurde in der Berichterstattung der unzutreffende Eindruck erweckt, das IZA informiere nicht über seine private Finanzierung durch die Deutsche Post-Stiftung.

Das Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) ist eine unabhängige wissenschaftliche und transparente Forschungseinrichtung, die mit dem größten Netzwerk an Ökonomen weltweit eine Kommunikationsplattform für Wissenschaft und Praxis zu allen Fragen der Arbeitsökonomie bereitstellt.

Bereits mit Beschluß vom 10. 1. 2013 hatte das Landgericht Hamburg dem “Stern” untersagt, das IZA als “Lobbygruppe” zu bezeichnen (Az.: 324 O 704/12). Der “Stern” hatte dieses Verbot als endgültige Regelung anerkannt.

Mit anwaltlichem Schreiben gab die Blätter Verlagsgesellschaft mbH die vom IZA geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich, die beanstandeten Aussagen zukünftig nicht mehr zu wiederholen.

Der Autor des Beitrags und der Herausgeber des Online-Angebots www.nrhz.de erklärten sich hierzu nicht bereit. Deshalb hat das Landgericht Hamburg es diesen Parteien im Wege der einstweiligen Verfügung (Az.: 324 O 541/13) untersagt, unter Bezugnahme auf das IZA zu behaupten und/oder behaupten zu lassen und/oder zu verbreiten oder/oder verbreiten zu lassen:

– “Faktenwidrig bezeichne es sich als ‘unabhängig‘.”;

“Von ‘freier Wissenschaft’ kann hier allerdings beim besten Willen nicht gesprochen werden.”;

– Es “betreibe Lobbying”.

Weiter hat es untersagt, durch bestimmte Textpassagen, den Eindruck zu erwecken, dass das IZA “nicht über seine private Finanzierung informiere.”

Diese Verbote sind folgerichtig, weil das IZA keinen Einflüssen Dritter ausgesetzt ist und sich nur der Wissenschaft verpflichtet hat. Auf die Wissenschaftsförderung der Deutschen Poststiftung wird transparent hingewiesen.

Zu den weiteren Hintergründen siehe den Beitrag “Lobbyismus und Tarnkappenwissenschaft”.

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Eine Stellungnahme des IZA: Lobbyismus und “Tarnkappenwissenschaft”

Diese Stellungnahme des IZA wird hier dokumentiert:

Auf politisch „links“ einzuordnenden Websites und in sozialen Medien und als Teil einer langfristig angelegten Kampagne wird das IZA gerne als neoliberaler Thinktank und Interessensvertreter (Lobbyist) der Wirtschaft „gebranntmarkt“. Ziel ist, die wissenschaftliche Glaubwürdigkeit des IZA zu beeinträchtigen. Ein Lobbyist wird für seine Interessenvertretung bezahlt. Dazu kommt die Darstellung, das IZA tarne sich als Wissenschaftler, denn es nutze seine Verbindung mit der Universität Bonn, um unter dem Mantel der Wissenschaft Interessen der Wirtschaft zu vertreten. Dabei mache es nicht transparent, dass es von der Deutschen Post-Stiftung gefördert werde. Das IZA weist diese Aussagen mit Nachdruck zurück.

Dass das Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) eine unabhängige wissenschaftliche und transparente Forschungseinrichtung ist, wird in der universitären Welt nicht bestritten. Die renommierte wirtschaftswissenschaftliche Ranking-Organisation RePEc führt das IZA als Nr. 1 der wirtschaftswissenschaftlichen Institutionen Deutschlands.

Ehrenrührige Sachaussagen müssen in einem Rechtsstaat auch im Internet-Zeitalter nicht hingenommen werden. Auch eine freie Meinungsäußerung darf Grenzen der Anständigkeit nicht verletzen und muss sich auf belastbare Tatsachen stützen lassen. Das IZA weist die in Rede stehenden Aussagen deshalb mit Nachdruck zurück.

Das IZA begrüßt die Möglichkeit, ein weiteres Mal auf seine Aufgaben und Strukturen hinweisen zu können, die mit im Internet verbreiteten Behauptungen nichts zu tun haben. Das IZA ist keine gesellschaftspolitische Kampforganisation und stellt auch seine unabhängigen wissenschaftlichen Strukturen transparent dar.

Das IZA ist nicht nur ein in Deutschland ansässiges und als gemeinnützig anerkanntes Forschungsinstitut mit einem globalen Forschungs- und Beratungsauftrag, sondern es ist auch das größte Forschernetzwerk von Ökonomen, das weltweit über 1300 Wissenschaftler aus 50 Ländern zusammenführt und ihre Forschungs- und Beratungsbeiträge kommuniziert. So sind seit 1998 beispielsweise weit über 8000 Diskussionspapiere in der IZA Discussion Paper Series erschienen.

Das IZA ist durch seine Konstruktionsprinzipien in einer einzigartigen Weise unabhängig und transparent. Dank einer soliden Grundfinanzierung (Wissenschaftsförderung) durch die Deutsche Post-Stiftung ist das IZA unabhängig von Auftragsforschung. In seiner wissenschaftlichen Arbeit und Beratungsaktivität unterliegt es keinen Vorgaben und Auflagen und handelt unabhängig. Daneben wirbt das Institut im Wettbewerb regelmäßig Forschungs- und Beratungsaufträge ein, bsw. von Institutionen wie der Weltbank, der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), der Volkswagen-Stiftung, der Thyssen-Stiftung, der Europäischen Union, dem Britischen Entwicklungshilfeministerium (DFID) und dem Bundeswirtschaftsministerium.

Allerdings werden die Aktivitäten im weltweiten IZA-Forschernetzwerk durch die Netzwerkwissenschaftler eigenständig finanziert. Das IZA übernimmt hier nur die Koordination und Kommunikation. So reflektiert der Forschungsoutput des IZA etwa in Form der IZA Discussion Paper Series schlicht den breiten Stand arbeitsmarktökonomischen Denkens und Wissens auf der Welt und somit auch wie selbstverständlich die Vielfalt alternativer wissenschaftlicher Ansätze.

Die vielfältigen Förderungen werden in geeigneter Weise benannt, insbesondere auf der Homepage des IZA. So wird auf die Förderung durch die Deutsche Post-Stiftung bereits auf der Startseite der IZA-Homepage sowie in den Diskussionspapieren hingewiesen. Projektbezogene Förderungen werden im Kontext der IZA-Veranstaltungen und der Berichte auf der IZA-Website oder in den entstehenden Forschungspapieren und Publikationen genannt.

Das IZA kooperiert mit der Universität Bonn genauso wie mit anderen Universitäten, Forschungseinrichtungen und Institutionen in der Welt. Es ist weder Teil der Universität Bonn noch erweckt es den Eindruck, Teil dieser staatlichen Universität zu sein. Allerdings ist der Direktor des IZA ein an die Universität Bonn berufener ordentlicher Professor des Landes Nordrhein-Westfalens. Zuvor war er ein Jahrzehnt ordentlicher Professor der Universität München.

Ökonomen sollen frei von Restriktionen forschen und beraten können. Das IZA hat bereits im April 2012 noch vor dem Verein für Socialpolitik (VfS), der Vereinigung der Ökonomen im deutschsprachigen Raum, einen eigenen Ethikkodex beschlossen, der Autoren unter anderem verpflichtet, transparent auf mögliche Interessenskonflikte hinzuweisen, und so die Objektivität der Wissenschaft zu sichern. Auf Basis von Vorschlägen einer international besetzten Kommission war der Entwurf in seinem weltweiten Forschernetzwerk zur Diskussion gestellt und anschließend verabschiedet und allen Mitarbeitern und Netzwerkwissenschaftlern zur Verfügung gestellt worden. Bereits zu Jahresbeginn 2012 hatten sich die in der American Economic Association organisierten amerikanischen Ökonomen entsprechende Regeln gegeben.

Weitere Informationen:

http://www.iza.org/en/webcontent/about/IZAResearchIntegrity.pdf – IZA-Ethikkodex http://www.iza.org/en/webcontent/publications/papers – IZA Discussion Paper Serie http://ideas.repec.org/top/top.germany.html – RePEc Ranking

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Warnung aus der Wissenschaft vor der deutschen Wikipedia

Sind deutsche Wikipedia-Seiten unzuverlässig und ideologisch?

Der international renommierte Dortmunder Statistik – Professor und vielfache Bestseller – Autor Walter Krämer warnt jetzt vor der Benutzung der deutschen Wikipedia – Seiten in Statistik und Wirtschaftswissenschaften. Er hat deshalb deren Benutzung für Abschlussarbeiten an der Universität Dortmund untersagt:

Warnung vor Wikipedia
Zitate aus der deutschen Wikipedia sind ab jetzt in akademischen Abschlussarbeiten an meinem Institut nicht mehr erlaubt. Anders als die englische wird die deutsche Wikipedia von Ideologen dominiert. Außerdem steckt sie in vielen Artikeln zu Wirtschaftswissenschaften und Statistik voller Fehler. Zum Beispiel scheint einigen Wikipedia-Schreibern nicht klar zu sein, dass Durchschnitt und Mittelwert Synonyme sind. Generell ist das Niveau von Artikeln zur Statistik weit unterhalb einer Bachelorarbeit an unserer Fakultät.
Walter Krämer

Tatsächlich finden viele Stimmen deutsche Einträge wissenschaftlich problematisch, aber auch oft links-ideologisch unterlaufen.

Die deutschen Betreiber von Wikipedia sollten mögliche Probleme zur Kenntnis nehmen und sich einer offenen Diskussion über Zugang und Qualitätskontrolle stellen.

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The Crimea Crisis: Consequences of the Russian-Ukrainian Divide

The recent serious developments in the Ukraine expose growing tensions between ethnic Russians and Ukrainians in the country, evident since the Orange Revolution. Recent IZA research shows that these tensions reflect deeper divides in political preferences but also economic disparities between the two ethnic groups.

Two recently published studies co-authored by Amelie F. Constant (IZA and George Washington University), Martin Kahanec (IZA and Central European University) and Klaus F. Zimmermann (IZA and Bonn University) shed light on the sources of the deep economic and political divide between the two largest ethnic groups in Ukraine, Russian and Ukrainian.

The first study published in Eastern European Economics shows that voting preferences for the pro-European, pro-Orange, political parties were strongly driven by preferences for western-type market economy and democracy. Independently of preferences for market economy and democracy, however, voting preferences of ethnic Ukrainians and ethnic Russians were markedly different.

As the Russian-Ukrainian differences in voting preferences could not be explained by differences in age, education, region or other socio-demographic characteristics, they rather reflected a deeper ethnic divide in the Ukrainian society.

Specifically, Ukrainian speakers reporting Ukrainian ethnicity (natsionalnost) were shown to be 44 percent less likely to vote pro-European parties, and almost 40 percent (17 percentage points) of this gap was due to ethnicity, the rest being explained by other socio-demographic factors. Interestingly, even those ethnic Ukrainians whose primary language was Russian differed from Russian speakers of Russian ethnicity by 10.5 percent in favor of pro-European parties, of which 34 percent (3.6 percentage points) was due to Ukrainian ethnicity. The gaps were even larger between ethnic Ukrainians who spoke Ukrainian and those who spoke Russian.

The second study published in Economics of Transition sheds light on some economic factors that may explain ethnic tensions in Ukraine. According to this study, whereas Ukraine emerged from the Soviet Union with no ethnic differentials beyond discrepancies that could be explained by regional or socio-demographic differences, an earnings gap between Russian and Ukrainian speakers emerged during Ukraine’s transition.

According to the study, Russian-speaking men earned on average about 28 percent more and Russian-speaking women about 14 percent more than their Ukrainian colleagues. Whereas a larger part of these gaps can be explained by factors such as age, education, or regional differences, 25 percent (6.8 percentage points) of the gap between male workers and 34 percent (4.8 percentage points) of the gap between female workers is due to the ethnic divide between Russian and Ukrainian speakers.

The two studies are:
A.F. Constant, M. Kahanec, and K. F. Zimmermann, The Russian-Ukrainian Political Divide, Eastern European Economics, 49 (2011), S. 97-109
A.F. Constant, M. Kahanec, and K. F. Zimmermann, The Russian-Ukrainian Earnings Divide, Economics of Transition, 20 (2012), S. 1-35

The studies use IZA survey data discussed in:
H. Lehmann, A. Muravyev, and K. F. Zimmermann, The Ukrainian Longitudinal Monitoring Survey: Towards a Better Understanding of Labor Markets in Transition, IZA Journal of Labor and Development, 1 (2012), Article 9

To obtain copies of these three studies contact: director@iza.org

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Die große Koalition ignoriert die Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt

Die Großkoalitionäre haben ihre Fahrkarten gelöst, der Zug hat sich auf den Weg gemacht – scheinbar in Richtung Nirgendwo. Dabei stehen wichtige Aufgaben an: Das Ziel für den deutschen Arbeitsmarkt kann nur Vollbeschäftigung mit sicheren und gut bezahlten Jobs sein. Dieser Erwartung der Wähler werden sich die Parteien nicht entziehen können. Sich heute gut fühlen reicht nicht, es muss auch für eine gute Zukunft gesorgt werden.

Noch ist nichts verloren: Der Koalitionsvertrag ist zwar von vielen als ein mutwilliger Anschlag auf die Zukunft des Arbeitsmarktes verurteilt worden – kraftlos, ohne Visionen und gezielt auf das Wohlbefinden der politischen Akteure ausgerichtet. Solche Kritik übersieht aber die Funktion solcher Vereinbarungen. Koalitionsverträge definieren Einstiegs- und Rückfallbedingungen, bestimmen aber selten die Geschwindigkeit und die Richtung des Regierungsprozesses. Schon gar nicht in Zeiten rasch umschlagender politischer und wirtschaftlicher Wetterlagen.

Das heißt schlicht: Die Würfel für die Gestaltung des Arbeitsmarktes der Zukunft sind noch nicht gefallen. Das heißt auch, Bürgerinnen und Bürger müssen sich das derzeitige arbeitsmarktpolitische Durcheinander nicht bieten lassen.

Wenn die Politik nicht visionär ist, dann kommen die Herausforderungen mit umso größerer Vehemenz auf sie zu. Das Sommermärchen des Jahres 2013, die Zukunft sei nur ein Verteilungsproblem,und wir könnten als Deutsche alles unter uns ausmachen, hat sich als Illusion erwiesen. Die zu lange ignorierten Herausforderungen des Arbeitsmarktes sind: der demografische Wandel und der daraus resultierende Fachkräftemangel, die sich verfestigende Langzeitarbeitslosigkeit und die fehlende Integration der europäischen Arbeitsmärkte.

Die Schrumpfung und Alterung der Bevölkerung in Deutschland setzt rasch ein. Die Kluft zwischen dem, was Unternehmen brauchen, und dem, was Arbeitnehmer geben können, muss geschlossen werden. Die Mobilisierung von Fachkräftereserven durch den besseren Einsatz von Frauen, Älteren und Migranten, die Reform der Lehrlingsausbildung, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Hochschulen und die Schaffung von Möglichkeiten lebenslangen Lernens dürfen nicht mehr nur Lippenbekenntnisse sein.

Die Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit ist sträflich vernachlässigt worden. Vollbeschäftigung und Gerechtigkeit wird es nicht geben, wenn Menschen früh aussortiert werden. Das oberste Ziel der Jobzentren muss es sein, dass Menschen arbeiten. Das ist für den eigenen Selbstwert und die Wertschätzung in der Gesellschaft von großer Bedeutung.

Ein prosperierendes, einiges Europa wird es ohne integrierte Arbeitsmärkte nicht geben können. Die mangelnde Mobilität, aber auch die neuen Zäune innerhalb der Europäischen Union, die unberechtigte Ängste vor einer zerstörerischen Wohlfahrtsmigration zementieren, liefern gutes Anschauungsmaterial dafür, wie wenig weit wir damit gekommen sind. Trotz geringer Arbeitslosigkeit in manchen Teilen Europas und hoher Arbeitslosigkeit in anderen kommt es nur zu geringfügigen Wanderungen. Zirkuläre Migration, also ein produktives Hin und Her, wird aber gerade in Zukunft nötig sein, um rasche wirtschaftliche Anpassungen im Interesse aller in der europäischen Gemeinschaft zu ermöglichen. Die europäische Idee landet sonst auf dem Scherbenhaufen der Geschichte.

Arbeitsmarktpolitik ist dann besonders erfolgreich, wenn sie sich auf die Setzung von allgemeinen Zielen beschränkt. Jobs schaffen ohnehin nur die Unternehmen. Die Arbeitsagenturen müssen die Instrumente der Arbeitsmarktpolitik bedacht auswählen und dosieren, kontrolliert durch eine wissenschaftliche Prüfung ihrer Effizienz.

Leider besitzen Politiker die Neigung, sich ständig in Details einzumischen. Dabei behindern sie häufig den Erfolg der Maßnahmen und dessen saubere Messung. Die Politik sollte sich stattdessen endlich mit den langfristigen Herausforderungen beschäftigen, bevor es zu spät ist.

January 09, 2014, Die Zeit (Op-ed by Klaus F. Zimmermann)

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