IZA darf nicht als Lobbygruppe bezeichnet werden

Das Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA), Bonn, darf nicht als “Lobbygruppe” bezeichnet werden.  Eine entsprechende Berichterstattung des STERN hat das Landgericht Hamburg verboten (Az.: 324 O 704/12). Der Verlag Gruner und Jahr hat das Verbot inzwischen als endgültige Regelung anerkannt und die Kosten des Verfahrens übernommen. “Die Anerkennung durch die STERN-Redaktion zeigt, dass es sich beim IZA um eine wissenschaftlich unabhängige sowie international anerkannte Forschungseinrichtung handelt.”, sagte Prof. Dr. Klaus F. Zimmermann, der Direktor des IZA.

Ein Lobbyist vertritt gegenüber der Politik Interessengruppen gegen Geld.  Das IZA ist keine Lobbygruppe, sondern mit seinem weltweiten Netzwerk aus über 1,200 Forschern in mehr als 45 Ländern eine international hoch respektierte wissenschaftliche Einrichtung. Als anerkannte gemeinnützige Einrichtung ist das IZA wirtschaftlich und inhaltlich völlig unabhängig und an keine Weisungen und Aufträge gebunden. Es vertritt niemanden ausser die unabhängige Wissenschaft.

Deshalb stellt die Bezeichnung „Lobbygruppe“ auch eine falsche Tatsachenbehauptung dar.

Für weitere Hintergrundinformationen vgl. auch die Blogs:

Landgericht Hamburg: IZA keine „Lobbygruppe“

Der „Stern“ ignoriert unabhängige Forschung und Politikberatung am IZA

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