Berliner Morgenpost unterschreibt Unterlassungsverpflichtungserklärung

Unter dem Titel “Berliner DIW berät wieder die Bundesregierung” schrieb die Berliner Morgenpost am 27. 5. 2013:

“Das DIW hat damit das schwere Erbe des ehemaligen Präsidenten Klaus Zimmermann abgestreift. Gegen Zimmermann waren unter anderem von Landesrechnungshof Berlin im Jahr 2009 schwere Vorwürfe erhoben worden. Dabei ging es um die unsachgemäße Verwendung von öffentlichen Mitteln – das DIW wird im Wesentlichen vom Bund und dem Land Berlin finanziert. Unter anderem gab es Ungereimtheiten mit dem US-Ableger des DIW in Washington. Staatsanwälte ermittelten wegen Untreue.”

Ungeheuerlich: Wurden doch die Vorwürfe längst ausgeräumt und widerlegt. Es gab keine Ungereimtheiten in Washington. Das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren wurde bereits vor Jahresfrist nach § 170, Abs 2 StPO eingestellt und hätte gar nicht erwähnt werden dürfen. Bereits zuvor waren gegen andere Medienorgane im Zusammenhang mit solchen Behauptungen Rechtstitel erzielt worden.

Die Ullstein GmbH hat deshalb inzwischen für die Berliner Morgenpost eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben, in der strafbewehrt zugesichert wird, solche Behauptungen nicht mehr zu wiederholen.

Für weitere Hintergrundinformationen vgl. auch die Blogs:

Bauchlandung des Landesrechnungshofes Berlin

DIW DC erfolgreich

Vorwürfe haltlos – Staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen DIW-Präsidenten Zimmermann eingestellt

This entry was posted in Medien. Bookmark the permalink.